Schreckschusswaffe mitführen?

1 Antwort

Ich weiß das ich sie verdeckt führen muss,

Das steht nicht explizit im Waffengesetz, kann aber eine Auflage der Waffenbehörde sein und ist in jedem Falle absolut empfehlenswert, um zu vermeiden, dass ständig Leute die Polizei rufen, die dann ihrerseits mit der Waffe auf dich zielen.

aber brauche ich einen Holster dafür oder darf ich sie auch z.B. der Jackentasche mitführen?

Dazu gibt es keine expliziten gesetzlichen Vorgaben. Unstreitig ist jedenfalls, dass du dafür Sorge zu tragen hast, dass sich kein Schuss lösen kann (schon in deinem eigenen Interesse).

Und wie muss die Waffe gesichert sein, darf die Waffe geladen sein?

Auch das ist eher eine Frage für ein Waffenforum, gesetzliche Vorgaben sind mir hier nicht bekannt. Übliche Empfehlung: Teilgeladen, gesichert. Eine durchgeladene Waffe würde ich nicht in einem Innenholster tragen wollen.

Aber stelle deine Frage nochmal auf gutefrage.net, da sind ein paar mehr Waffenexperten unterwegs.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung