Schreckschuss schissen auf mehr Familie Grundstück?

2 Antworten

Lerne doch erst einmal Dich in Deutsch korrekt auszudrücken, dann wird der Kauderwelsch den Du schreibst vielleicht besser verständlich. Du sprichst von Deinem Grundstück, also bist Du als Eigentümer im Grundbuch eingetragen! Offensichtlich gibt es aber noch weitere Grundstückseigentümer. Wenn Dir von allen eine Erlaubnis vorliegt, kannst Du mit Deiner Schreckschußpistole darauf rumballern. Da ich aber vermute, dass Du nicht dies meinst und auch nur Mieter und nicht Eigentümer dort bist. Dann bleibt der Gebrauch der Schreckschußpistole auf Deine angemietete Wohnung beschränkt.