Schmerzensgeldrente nach Scheidung - ist diese Rente beim Ehegattenunterhalt zu berücksichtigen?

1 Antwort

Ich denke wie demosthenes. Es kommt wohl nicht darauf an, wann das Schmerzensgeld gezahlt wird, sondern darauf, wann der Anspruch entstanden ist. Das ist aber sicher noch während der Ehezeit passiert. Daher muss sich der Mann die Zahlungen anrechnen lassen. Seine geschiedene Frau hat Recht und kann mehr Unterhalt verlangen.