Schmerzensgeld?

3 Antworten

Du hast ausgesprochenes Glück gehabt, dass die störenden Nachbarn so schnell ausgezogen sind.

Räumungsklagen ziehen sich normalerweise über Jahre hin.

Es gibt mithin keinerlei Ansprüche gegen die Hausverwaltung.

Die Hausverwaltung ist ja offensichtlich tätig geworden. Man kann Mieter nicht von heut auf morgen vor die Tür setzen. Wenn Lärmprotokolle angefordert wurden und dann auch eingereicht wurden, und diese dann auch zur Kündigung der Mieter geführt haben, wüsste ich jetzt nicht, wie und warum man der Hausverwaltung deshalb Vorwürfe machen sollte. Solche Verfahren ziehen sich nun mal.

Ja aber hat fast ein Jahr gedauert !

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@Mario00

sei doch dankbar wenn jetzt ruhe ist. du hättest auch ausziehen können, es hat dich niemand gezwungen dort wohnen zu bleiben.... btw "zwei verheiratete männer" und dazu einen kotzsmiley zu schreiben, homophober geht´s nicht, oder?

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Du hättest ja kündigen und dir eine neue Wohnung suchen können. Jetzt die Hausverwaltung für deine Lebensumstände verantwortlich zu machen, ist wirklich hanebüchen.

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