Schenkungssteuer unter Ehegatten?
Guten Tag! Können Sie mir bitte bei der folgenden Situation auf die Sprünge helfen:
Eheleute haben ein Gemeinschaftskonto, auf dem von beiden jeweils die Gehälter ankommen und von dem aus die täglichen Ausgaben getätigt werden. Die Überschüsse werden auf Tagesgeldkonten angelegt, um Zinsen zu erwirtschaften. Das Geld wird manchmal zwischen verschiedenen Tagesgeldkonten umgeschichtet, je nach Zinslage. Die Tagesgeldkonten werden jedoch als Einzelkonten eines Ehegatten geführt, u. a. weil man häufig keine Gemeinschaftskonten bei den jeweiligen Banken führen kann. Als Referenzkonto für die Rückbuchung und die Umschichtung der Ersparnisse dient jeweils das Gemeinschaftskonto.
Muss man in diesem Fall befürchten, dass jede Überweisung in jede Richtung vom Fiskus zur Hälfte als Schenkung betrachtet wird? Und wenn ja, muss so etwas jedes Mal melden, jeden noch so kleinen monatlichen Sparbetrag? Es handelt sich ja inhaltlich nicht um Schenkung, was man durch die wiederholte Rückkehr des Geldes auf das Ursprungkonto sehen kann. Oder schaltet das Finanzamt in solchen Fällen völlig auf stur und geht roboterhaft nach Kontoinhaber vor? Was gilt als "Hinterziehung"?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Wie ein Ehepaar oder sonst eine Wohngemeinschaft seine Haushaltskasse führt ist deren Sache.
Tagesgeld oder Festgeldkonten sind meistens gebührenfrei - da könnt Ihr, wenn Ihr wollt, Euch problemlos mehrere anschaffen. Wollt Ihr es bei einem belassen, dann denkt an eine "Vollmacht über den Tod hinaus" für den Partner (ist bei dem Bankinstitut einzureichen).
Wir haben 2 Konto`s . Tagesgeldkonto auch mal gewechselt . Bisher keine Probleme .
Das wird schon als umschichtung des Ehelichen Vermögens gesehen,wenn die Ehelaute (was ja der Normalfall ist) imGüterstand der Zugewinngemeinschaft leben.
Hätten sie Gütertrennung, dann wäre es anders.
Vielen Dank! Man kann also bei Zugewinngemeinschaft bedenkenlos Geld zwischen einem Einzelkonto (Tagesgeld) und dem Gemeinschaftskonto überweisen, sofern ersichtlich ist, dass es sich lediglich um Umschichtung ist? Was genau gilt dem Finanzamt als Anhaltspunkt dafür, dass es sich um Umschichtung und nicht um Schenkungen handelt? Die jeweilige Rückkehr des Geldes aufs ursprüngliche Gemeinschaftskonto? Sind eventuell irgendwelche schriftlichen (beglaubigten?) Vereinbarungen hilfreich?
Sind eventuell irgendwelche schriftlichen (beglaubigten?) Vereinbarungen hilfreich?
Ja,wenn es sich um eine echte Schenkung handelt.Wegen der Zurodnung, dann auch der Erträge.
Irgendwie ist das Ganze doch nicht so ganz einfach zu greifen. Da gibt es einerseits das eheliche Vermögen, andererseits wird oft erwähnt, dass Eheleute eben doch jeder ihren Teil ungleich 50% auf dem Gemeinschaftskonto haben können. Wie ist das voneinander gedanklich abzugrenzen?
Und noch eine Frage, wenn Sie erlauben: ist es eventuell besser, unter Umgehung des Gemeinschaftskontos umzuschichten oder kann gerade das unnötiges Fragen seitens des Finanzamtes hervorrufen (das Geld "kommt nicht zurück")? Danke!
Es gibt dazu zwei Möglichkeiten:
- Man kümmert sich einfach nciht daraum, weil sich vermutlich sowieso nie einer dafür interessiert, ausser bei Scheidung und Vererbung. Bei der Vererbung sollte man im Testament klare Verhältnisse schaffen.
- Man macht einfach klare Vereinbarungen, zwischen den Eheleuten. Aus dem Sachverhalt mit Kontoumschichtungen udn Konten wo keine Gemeinschaftskonten bei der Bank möglich sind, ist sowieso schwer durchzusteigen udn der Sinn geht einem auch nciht so ohne weiteres auf, wenn man den Hintergrund nciht kennt.
- Wo ist das Problem einfach eine Liste zu führen, welche Konten als Gemeinschaftskonten gelten, auch wenn das Konto nur auf einen von beiden lautet. Diese Liste kann man bei Bedarf ergänzen.
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Danke schön! Im Moment ist mir aber noch nicht ganz klar, wie das Finanzamt so etwas von einer tatsächlichen Schenkung unterscheidet. Was greift als Argument gegen eine Schenkung, wenn seitens des Finanzamts wider Erwarten doch noch Ansprüche angemeldet werden oder man beschuldigt wird, gegen die Meldepflichten verstossen zu haben?