Schenkungssteuer bei Kauf und prozentualen Anteil im Grundbuch?
Hallo,
wir kaufen von meinen Schwiegereltern ein Haus. (Verkehrswert 435.000€)
Sie erlassen uns bzw. ihr eine Summe von 185.000€. Ich hätte ein Eigenkapital von 100.000 € zur Verfügung. Die restliche Summe von 150.000€ soll durch ein Darlehen bei der Bank finanziert werden. Wir möchten im Kaufvertrag die Besitzverhältnisse entsprechend dem Eigenkapital / Schenkung eintragen. In etwa entspräche dies den Besitzverhältnissen von 65 zu 35%.
Fällt auf die Schenkung der 185.000€ nun eine Schenkungssteuer an, wenn diese im Grundbuch berücksichtigt sind?
Wenn ja, wo kann dieses nachgeschlagen werden? Der Steuerberater wollte dies als Verkauf nur an die Tochter abwickeln. Hierbei würde jedoch das Risiko des Darlehens an mich fallen, ohne das hier eine Absicherung für das Darlehensrisiko noch für mein Eigenkapital vorhanden wären.
Lässt sich die Schenkung umgehen, z.B. durch ein Darlehen der Eltern an die Tochter. Dieses Darlehen könnte dann ja zum späteren Zeitpunkt als Schenkung erlassen werden.
Grunderwerbssteuer sollte aufgrund der Ehe ja nicht zum Tragen kommen.
Danke im Voraus für die Antworten
2 Antworten
Nein ein Kind kann einen solchen Betrag schenkungssteuerfrei entgegennehmen.
https://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/schenkung/schenkung-an-kinder/
Für Kinder sieht § 16 ErbStG einen Schenkungssteuerfreibetrag von 400.000 Euro vor. Je nach Umfang der Zuwendung gilt für Kinder gemäß § 15 ErbStG Steuerklasse I.
https://www.drklein.de/grunderwerbsteuer.html
die Ehepartner der in gerader Linie verwandten Familienmitglieder sind ebenfalls von der Steuer befreit (z.B. Verkauf an die Schwiegertochter / den Schwiegersohn)
Wo bitte schön wäre denn Dir gegenüber eine Schenkung, wenn wohlgemerkt Deine Frau 185.000 Euro als Preisnachlass - (sprich eine Schenkung erhält) ..... dieser Anteil auch entsprechend im Grundbuch mit rund 43% als eingebrachtes Eigenkapital eingetragen wird .... ebenso wie Dein eingebrachtes Eigenkapital in Höhe von 100.000 Euro.
Die Schenkung der Eltern an ihre Tochter bleibt Schenkungssteuerfrei, sofern der Freibetrag von 400.000 Euro noch zur Verfügung steht bzw. noch nicht ausgeschöpft ist.
Diese Schenkung darf dann aber tatsächlich nur an die Tochter erfolgen.
Und beim Rest verstehe ich das Problem nicht!
Du finanzierst insgesamt 175.000 Euro, was ein Anteil von ca. 40% entspricht, warum sollte dieser Anteil nicht über das Grundbuch abgesichert werden sollen/können?
Hallo Alarm67
danke für die erste Antwort. Der Notar ist der Meinung, dass ich anteilig die Schenkungssteuer für die 185.000€ tragen müsste, wenn ich direkt im Kaufvertrag stehe.
Das Problem ist also die Schenkungssteuer. Von dieser Steuer bin ich trotz grader Linie als Ehepartner nicht befreit und müsste diese zu 50% tragen. Kann ich dieses umgehen, wenn wir die Besitzverhältnisse im Grundbuch nach dem Eigenkapital / Schenkung eintragen?
Man muss hier zwei Dinge meiner Meinung nach ganz klar trennen:
1. Die Eltern schenken Deiner Frau, gemessen am Wert des Grundstücks/Hauses, 42,5%. Was dann ja die 185.000 Euro entspricht.
Und hier bist Du komplett raus, bist dann ja gar nicht von der Schenkung betroffen.
Und diese 42,5 % Anteile werden ins Grundbuch für Deine Frau eingetragen.
So und erst dann kommt der 2. Part:
2. Die Eltern verkaufen euch die restlichen 52,5% für 250.000 Euro.
Hiervon finanzierst Du 100.000 Euro durch Eigenmittel und gemeinsam mit Deiner Frau 150.000 Euro durch ein Darlehen.
Also beträgt Dein Anteil 175.000 Euro, also 40,2%.
Diese 40,2% sind Dein Anteil und solltest Du auch so im Grundbuch drin stehen haben.
Schenkung und Verkauf sollten getrennt betrachtet werden!
Mit der Schenkung selbst hast Du NULL zu tun, so dass für Dich logischerweise keine Schenkungssteuer anfällt. Keine Ahnung wie der Steuerberater darauf kommt!?
Und die Eigentumsverhältnise im Grundbuch teilen sich dann so auf:
Du 40,2%
Deine Frau 59,8%
So mein Laienverständnis dazu.
Danke für die Antwort,
bei der Grunderwerbssteuer war ich mir bereits sicher.
Die Frage ist die Schenkungssteuer. Von dieser Steuer bin ich trotz grader Linie als Ehepartner nicht befreit und müsste diese zu 50% tragen. Kann ich dieses umgehen, wenn wir die Besitzverhältnisse im Grundbuch nach dem Eigenkapital / Schenkung eintragen?