Schenkung rückgängig machen?

4 Antworten

Eine Schenkung kann nur unter zwei Bedingungen widerrufen werden.

  1. Wenn ein Rückübertragungsrecht in der Schenkungsurkunde ausdrücklich vorgesehen war.
  2. Wegen groben Undanks, § 530 BGB.
§ 530 Widerruf der Schenkung

(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.

(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für die Antwort. Müsste sie denn den groben Undank auch vor Gericht beweisen oder reicht ein Termin beim Notar und sie sagt es einfach?

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@wfwbinder

Kann man denn ohne Hauseigentümer zu sein verlangen das jemand auszieht nur weil man Wohnrecht hat und sich in diesem gestört fühlt wegen Anwesenheit von Leuten die man nicht mag?

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@Sandra888

Nein, kann man nicht machen.

Der Wohnrechtsinhaber hat nur das Hausrecht für die Räume, die das Wohnrecht umfasst. Für andere Räume hat der das Hausrecht, der dort wohnt.

Solange der und dessen Besucher keine ausdrücklichen Störungen begehen (ruhestörender Lärm, Hausfriedensbruch usw.) gibt es da keinen Grund eine Schenkung zurück nehmen zu dürfen.

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Sie redet immer von einer 10 Jahresfrist die ihr das erlauben würde geht das denn so einfach?

Baberlababer ...... mehr nicht ..... um eine solche Schenkung widerrufen zu können , müsste z.B. mindestens grober Undank oder ....... vorliegen.

https://www.rosepartner.de/schenkung-rueckgaengig-machen-widerruf.html

nun will sie die Schenkung rückgängig machen weil er mich nicht mit unserem Kind rausschmeißen will.

das hingegen ist garantiert kein Grund eine derartige Schenkung zu widerrufen.

Nein, das geht nicht.

Google einfach mal, dann würdest Du diese Frage nicht stellen bzw. selbst beantworten können.

Nein, der von Dir genannte Grund ist keiner, der dazu berechtigt, eine Schenkung rückgängig zu machen.