Schenkung eines Hauses wegen Hartz 4?

3 Antworten

Wenn er Dir sein Geld schenkt, entreichert er sich absichtlich und das Geld wird ihm trotzdem angerechnet.

Er würde mir (oder seiner Tochter) das Haus vor dem Verkauf schenken, also die Hälfte der Immobilie... Ist das möglich?

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@wfwbinder

Mit der Ausschlagung des Erbes wirst Du Alleinerbin. Aber solange Dein Bruder Hartz IV bezieht werden auch Zuwendungen durch Dich an ihn oder seine Kinder bei der Berechnung mit berücksichtigt, sobald bestimmte Freibeträge überschritten werden.  Wenn er dann von Dir gelegentlich Zuwendungen erhält die innerhalb der Freigrenzen liegen, dann ist dies ein legaler Weg ihn am Erbe zu beteiligen.

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@wfwbinder

Erbe einfach ausschlagen kann ins Auge gehen ..;-(

§ 34 Abs. 1 SGBII bestraft den, der vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen herbeiführt.

Lies bitte auch hier: http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/erbschaft.html

Der 4. Absatz des Artikel beschäftigt sich eingehend mit der Frage, der Ausschlagung eines "positiven" Erbes durch den Leistungsempfänger.

Und bitte nicht drauf verlassen, dass das Jobcenter von der Erbausschlagung nichts erfährt. Dafür sind die Datenabgleichmöglichkeiten mittlerweile zu fortgeschritten. Im Übrigen kann selbst in 10 Jahren noch sanktioniert und bestraft werden.

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@Juergen010

Richtig, Erbe ausschlagen geht nicht.

Die Mutter darf den Sohn dann einfach nicht beschenken. Stirbt sie innerhalb der nächsten 10 Jahre nach der Schenkung, hat er nur einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Deshalb empfiehlt es sich, die Schenkung alsbald zu vollziehen.

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@EnnoWarMal

Meine Mutter ist schon verstorben... Es geht darum, ob mein Bruder jetzt mir, nach dem Erben der Hälfte des Hauses, aber vor dem Verkauf des Hauses das Haus schenken kann, weil er Hartz IV bezieht...

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@Derdiedas

Dann war meine Annahme doch richtig, dass man keine Regelungen für den Fall der Fälle treffen kann. 

Mein tipp, macht Euch nicht strafbar. Dein Bruder wegen Betrug, ihr zur Beihilfe. Gebt ihm das Geld. Er verbraucht es, bis nur das Schonvermögen übrig ist und meldet sich dann wieder beim Jobcenter

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er könnte ja auch mal einen Monat mit Hartz4 aussetzen - also etwas arbeiten oder wie auch immer. Innerhalb dieses Monats den Anteil bekommen und verschenken.

Die womöglich einzige legale Möglichkeit ist, daß deine Mutter das Testament ändert und du offiziell Alleinerbe wirst.

Würde mich aber nicht wundern, wenn die BA stellvertretend noch den Pflichtteil für deinen Bruder einklagt.