Schenkung aus Gemeinschaftsdepot?

1 Antwort

In einem Gemeinschaftsdepot ist das Eigentum an den enthaltenen Wertpapieren auf beide Depoteigentümer gleichmäßig verteilt (§430 BGB). Abweichende Bestimmungen würden die Führung von Einzeldepots erfordern. Den Freistellungsauftrag mit dem doppelten Wert kann man auf die Einzeldepots dann entsprechend verteilen, wenn eine gemeinsame steuerliche Veranlagung erfolgt.

Würdest Du nun aus dem Gemeinschaftsdepot eine Schenkung ausführen, die nur Deinen Vermögensanteil betrifft, so wäre danach das Eigentum nicht mehr gleichmäßig verteilt, sondern Dein Anteil an den Positionen um die entnommenen Papiere für die Schenkung reduziert. Das ist nicht mit einem Gemeinschaftsdepot darstellbar.

Also würde ich Dir empfehlen, das Gemeinschaftsdepot in zwei Einzeldepots mit gegenseitiger Verfügungsvollmacht zu wandeln. Damit ist die Zuordnung von Transaktionen für eine Schenkung klar.

perfekt erklärt.

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