Scheibe eingeschlagen um Hund zu retten – muss ich den Schaden zahlen?
Ich habe neulich einen armen Hund in einem Auto gesehen, der durch die Hitze die sich ohne ein geöffnetes Fenster drauf und dran war einen Hitzeschlag zu erleiden. Ich habe überlegt ob ich die Schreibe einschlagen soll um ihn zu befreien bin dann aber davor zurückgeschreckt, da ich dachte ich müsste dann bestimmt die Kosten dafür tragen. Ist das wirklich so oder bekommt man das Geld dann vom Hunde bzw. Autobesitzer erstattet?
1 Antwort

Das Problm ist hier die Güterabwegung. Da 3 Minuten in einem solchen Fall dann auch nciht mehr viel ausmachen, sollte man einfach die Polizei rufen, dann ist man den schwarzen Peter los.
Zwar gelten bei allen Rettungsaktionen die "Grundsätz für die Geschäftsführung ohne Auftrag," was besagt, dass man von dem, für den man tätig war die Kosten erstattet bekommt, die entstehen, aber hier auf die Annahme, dass der Hund jeden Moment stirbt, eine Autoscheibe einschlagen, halte ich für gewagt.