Schadensersatz von Zeitung, wenn sie von mir ungefragt ein Bild veröffentlicht?

3 Antworten

Es kommt erstmal darauf an, in welcher Situation das Foto entstanden ist und wer Du bist.

Wärst Du eine Person der Zeitgeschchte, darf man in der Öffentlichkeit fotografieren nahezu wie man will.

Person der Zeitgeschichte wäre auf einem Dorf auch der Vorsitzende des örtlichen Schützenvereins.

Dann die Frage der Situation. Wenn Du bei einer Demonstration in einer beiden ersten Reihen, oder am Rand gehst und bei einem Foto der Demonstration somit automatisch auf dem Bild landest, gibt es auch kein Recht am eigenen Bild.

Wo Du (rein theoretisch) etwas machen kannst, wären Bilder wie "Hyperion beim verlassen des Jobcenters" "Hyperion beim Schnorren in der Fußgängerzone" usw.

Bei solche Fotos müßten Die zahlen, u. U. wenn es ehrenrühlich wäre eventuell sogar Schadenersatz.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Du hast die Rechte an Deinem Bild, der Fotograf an der Aufnahme. Du musst Dich an den Fotograf wenden und ein Honorar verlangen. Schadenersatz kann nur bei konkretem nicht bei abstraktem Schaden verlangt werden. Honorar immer, der Fotograf hat ja auch eins bekommen. Ausnahmen sind Beweissicherung etc.

Schadensersatzansprücke bestehen auf keinen Fall, höchstens eine Hoonoraranspruch.

Wenn das Bild in der Öffentlichkeit aufgenommen wurde, bekommst du nichts, denn das Informationsrecht muss gegen dein Persönlichkeitsrecht abgewogen werden - und in diesem Fall ist das Informationsrecht grundlegender.

In einem privaten Raum sieht das anders aus, da ist deine Zustimmung erforderlich, davon ist aber auszugehen, wenn du einer Berichterstattung zugestimmt hast. Ansonsten sind deine Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt worden, aber nur bei einem wirklichen, nachweisbaren Schaden könnte ein Anspruch entstehen - das ist aber bestimmt nicht verletzte Eitelkeit.