Schadensersatz von der Stadt bei Sturz auf dunklem Gehweg?
Meine Nachbarin ist neulich auf einem dunklen Gehweg bei uns um die Ecke gestürzt und meinte nun zu mir, die Stadt würde dafür aufkommen. Das kann ich mir kaum vorstellen. Kennt sich hier jemand mit der Rechtlage aus? Ist das wirklich so?
4 Antworten
Diese Frage wurde im aktuellen Finanztest 08/2009, S. 10, behandelt. Vermutlich war das Deine Nachbarin. Sie bekäme zwar Schadensersatz, aber nur zur Hälfte, weil eine Mitschuld beim Gehen im Dunkeln zugewiesen wurde (LG München I, Az. 25 O 9420/08).
Zuerst mal: Esgibt nur Schadenersatz, wenn es auch einen Schaden gegeeben hat. Sicherlich wird sich hier die Dame auch eine gewisse Mitschuld anrechnen lassen müssen, da man bei Dunkelheit besondere Vorsicht walten lassen sollte.
Die Gemeinde muss ihrer Vekehrssicherungspflicht nachkommen, aber sie ist nicht verpflichtet alle ihre Strasen nachts hellzu erleuchten. Eigentlich wird diese Ansicht von den Gerichten so geteilt.
Wenn ein LG, oder OLG zu einer anderen Rechzssprechung kommen sollte, wird vermutlich der BGH die Angelegenheit vorgelegt bekommen.
Die Gemeinde oder Stadt muss ihre Straßen sicher halten, was aber bestimmt nicht bedeutet, dass sie alle ihre Gehwege auch ganz und gar beleuchtet. Außerdem muss man im Dunkeln vorsichtig gehen. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass die Stadt in deinem Fall haftet.