Schaden durch Schieben eines Autos - private Haftpflicht?
Hallo!
Habe einen Schaden an einem Auto einer Bekannten verursacht, als ich dieses aus der Garage heraus geschoben hab. Dabei schlug die Tür gegen den Rand des Garagentores und ist nun am Rand demoliert.
Ist das ein Fall für meine Private Haftpflichtversicherung?
Danke schonmal im Voraus!
3 Antworten
Schon mal was von der "Benzinklausel" gehört? Wenn nein:
www.verkehrslexikon.de/Module/PrivatHaftpflicht.php
Interessante Frage ist natürlich, ob das Schieben eines Autos auch der Gebrauch desselben ist. Nun ja, irgendwie schiebt der Motor ja auch und ob man das Auto nun mit PS oder mit MS (MannStärken) betreibt, macht keinen so großen Unterschied. Ich meine, den Schaden mußt Du selber zahlen.
Sicherlich wird die Versicherung erst mal nichts zahlen, da die wohl denken sie werden veräppelt. Normalerweise Fall für die Vollkaskoversicherung die aber offensichtlich nicht besteht.
auch bei Gefälligkeitsdiensten unter Freunden zahlt im Normalfall die private Haftpflichtversicherung. Im Zweifelsfall wird ein Gutachter feststellen, ob der Schaden sich so ereignet haben kann, wie Du ihn angegeben hast.
ok, da habe ich auch dran gedacht, aber Die Frage, ob ein Schaden im Einzelfall „durch den Gebrauch des Fahrzeugs“ verursacht wurde oder nicht, beschäftigt in der Praxis häufig die Gerichte. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach und wie die Rechtsprechung in konkreten Fällen mit ihr umgeht, darüber informieren ARAG Experten. Daher meine ich, da der Wagen wohl nicht betriebsbereit war, könnte man es versuchen.
Dein Gedankenansatz ist nicht schlecht - wird aber durch die "Benzinklausel" ausgehebelt.