Schaden durch Schieben eines Autos - private Haftpflicht?

3 Antworten

Schon mal was von der "Benzinklausel" gehört? Wenn nein:

www.verkehrslexikon.de/Module/PrivatHaftpflicht.php

Interessante Frage ist natürlich, ob das Schieben eines Autos auch der Gebrauch desselben ist. Nun ja, irgendwie schiebt der Motor ja auch und ob man das Auto nun mit PS oder mit MS (MannStärken) betreibt, macht keinen so großen Unterschied. Ich meine, den Schaden mußt Du selber zahlen.

Sicherlich wird die Versicherung erst mal nichts zahlen, da die wohl denken sie werden veräppelt. Normalerweise Fall für die Vollkaskoversicherung die aber offensichtlich nicht besteht.

auch bei Gefälligkeitsdiensten unter Freunden zahlt im Normalfall die private Haftpflichtversicherung. Im Zweifelsfall wird ein Gutachter feststellen, ob der Schaden sich so ereignet haben kann, wie Du ihn angegeben hast.

Dein Gedankenansatz ist nicht schlecht - wird aber durch die "Benzinklausel" ausgehebelt.

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@mig112

ok, da habe ich auch dran gedacht, aber Die Frage, ob ein Schaden im Einzelfall „durch den Gebrauch des Fahrzeugs“ verursacht wurde oder nicht, beschäftigt in der Praxis häufig die Gerichte. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach und wie die Rechtsprechung in konkreten Fällen mit ihr umgeht, darüber informieren ARAG Experten. Daher meine ich, da der Wagen wohl nicht betriebsbereit war, könnte man es versuchen.

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