Schaden durch Baumfällarbeiten - Schadensersatz bei Warnschild?
Eine Forststraße ist für den allgemeinen Verkehr gesperrt, für den landwirtschaftlichen Betrieb und zu Forstzwecken jedoch geöffnet. Diesen Weg befuhr ein Bekannter mit seinem Auto und Anhänger, da er von einem Landwirt ein Brennholz erhalten hat. Um an die Ladestelle des Brennholzes zu gelangen, ist ein Straßenstück an einem Waldrand zu befahren, auf dem lediglich Hinweis- bzw. Warnschilder auf Baufällarbeiten standen. Mein Bekannter hatte hierbei großes Glück, weil ein umstürzender Baum nurmehr mit seiner Krone auf die Front des Autos aufschlug und einen Schaden anrichtete. Ist dieser Schaden zu ersetzen?
1 Antwort

Nur ein Warnschild reicht nicht. Bei so großer und schwerer Gefahr des Umsturzes eines gefällten Baumes muss die ganze Straße wegen Baumfällarbeiten gesperrt werden. Das ist ein Haftpflichtfall für den, der die Baumfällarbeiten ausführte bzw. den Waldbesitzer, der sie ausführen lässt.