Sagt mir das Finanzamt bescheid, wenn sie einen Fehler zu ihren gunsten entdecken?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Finanzamt hat keine Beratungspflicht.

Sie müssen aber das korrigieren, was als "offenbare Unrichtigkeit" z. B. auch eine Änderung ausserhalb der Einspruchsfrist rechtfertigen würde.

Wenn Du also Kilometerpauschale angesetzt hast, aber keine Kfz-Haftplicht, so muss man das nicht nachfragen. Auch nicht, wenn Du Seminarkosten für ein mehrtätiges Seminar hattest, aber die Reisekosten vergessen hast.

Würdest Du aber einen Übertragunfehler machen, also zuwenig bezahlt Lohnsteuer in die Anlage "N" eintragen, so muss das korrigiert werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Was möchtest Du wissen?