Rumpfjahr bei zweitem Kleingewerbe?
An sich habe ich die Regelung für das Rumpfjahr verstanden.
Aber wie sieht es bei folgendem Beispiel aus:
1 Kleingewerbe Januar 2020 angemeldet und von Januar bis April 2000 € Umsatz gemacht! Danach ruht das Gewerbe da es saisonal beschränkt ist
Im Juni 2021 melde ich ein 2 Kleingewerbe an.
Beide Kleingewerbe werden dürfen zusammen die 22000 € nicht überschreiten.
Ist dann für das im Juni 2021 angemeldete Gewerbe auch die Regelung für das Rumpfjahr anzuwenden oder kann darauf verzichtet werden da ich mit dem 1 Gewerbe von Januar bis April bereits aktiv war.
Rechnung:
Wenn am Ende die Einnahmen bei dem ersten Gewerbe wieder bei etwa 2000 € liegen würden(Januar- April saisonal) und bei dem im Juni gegründeten bei 13000€ .
Also wäre ich da mit beiden Gewerben bei 15000 €!!
Müsste ich dann mit dem im Juni 2021 gegründeten Kleingewerbe für 2022 die Kleinunternehmerreglung aufgeben, da der tatsächliche Umsatz aufs Jahr gerechnet ja höher liegt als die erlaubten 22000€.
Oder müsste ich sogar mit beiden Gewerben wechseln??
Oder gibt es da eine Ausnahme da beide Gewerbe ja mir als Person angerechnet werden und ich ja von Januar bis Dezember, tätig war und zusamengerechnet die 22000 nicht überachritten habe??
Danke für eure Hilfe
Lg Chris
1 Antwort
Du hast als Unternehmer nur ein Unternehmen. Zu diesem Unternehmen gehören deine beiden Gewerbebetriebe.
Die 22.000 €-Grenze gilt auf das Jahr. Im Gründungsjahr zeitanteilig entsprechend des Beginns der unternehmerischen Tätigkeit.
Beginnst Du im Januar mit deiner unternehmerischen Tätigkeit, gilt somit die Grenze von 22.000 € für die Kleinunternehmerregelung. Dabei ist es unerheblich, ob Du dein bestehendes Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt um einen weiteren Betrieb erweiterst. Es ist noch immer dasselbe Unternehmen.
M.a.W.: Wenn Du mit beiden Betrieben, die ein Unternehmen sind, die Grenze von 22.000 € Nicht überschreitest, bist Du weiterhin Kleinunternehmer.