Rückzahlung Kaution
Ich habe für meine Tochter ein Apartment gemietet, wo sie drei Jahre wohnte. Nun hat sie die Universität gewechselt und ich habe den Mietvertrag 22. Aug. (über Email) gekündigt. Der Vermieter informierte mich, dass die Kündigungsfrist zum Ende Nov. Endet. Die tatsächliche Wohnungs- und Schlüsselübergabe fand Anfangs Okt. Statt. Der Vermieter sagte dann am Telefon, dass eine Wand gestrichen werden muss. Die Kosten hat er mir auch nach wiederholten Anfragen nicht mitgeteilt. Dabei ist zu bemerken, dass die Wohnung nicht voll-renoviert war, als meine Tochter diese bekam und in diesem Zustand wurde diese auch übergeben. Nun lässt sich der Vermieter Zeit, mir die Kaution zurückzuzahlen. Die Fragen: 1) Wie lange muss ich auf die Rückzahlung warten? 2) Ist die Kündigungsfrist wirklich drei Monate? Rech herzlichem Dank für die Unterstützung.
4 Antworten

(über Email) gekündig
Das ist doch wohl nicht wahr!!!! E-Mailkündigungen sind formunwirksam und damit null und nichtig. Hast Glück gehabt, dass der Vermieter das nicht wußte. Wenn Du Dich allerdings weiter quer stellst wird der möglicherweise darauf kommen, dass Du Dich noch in einem ungekündigten Mietverhältnis befindest. Herzlichen Glückwunsch!

Wie konnte ich das übersehen! Töpferwaren kommen immer gut an!
Je nach Mietdauer ist die Kündigungsfrist unterschiedlich, bei Euch wohl 3 Monate, aber wie ich verstanden habe, geht es ja um die Kaution? Der Vermieter darf natürlich bei durch den Mieter verursachte Mietmängel die Kaution bei der Mängelbehebung anrechnen. Die Renovierungsfrage muss erstmal geklärt werden, dazu müsste etwas im Mietvertrag vereinbart sein und es kommt auf die Übergabe- und Abnahme Protokolle an. Das fehlt hier zur Klärung der Kautionsfrage und Renovierung.
Je nach Mietdauer ist die Kündigungsfrist unterschiedlich
Nicht für den Mieter!
§ 573c Abs. 4 BGB gilt entsprechend!
Je nach Mietdauer ist die Kündigungsfrist unterschiedlich, bei Euch wohl 3 Monate
Kannst Du das einmal durch irgendetwas belegen?
Je nach Mietdauer ist die Kündigungsfrist unterschiedlich
Nein: Nicht die Mietdauer, die Art der Wohnung bestimmt, ob abweichend zur gesetzl. Kündigungsfrist n. § 573c BGB abweichende Fristen einzuhalten wären :-)
Bis zu 6 Monaten wirst du warten müssen. Der Vermieter kann die Kaution zur Verrechnung mit Mängeln und Betriebskosten zurückhalten. Wenn er dir aber keine Möglichkeit bietet, den Mangel selbst zu beheben, kannst du diese Kosten ablehnen.
Drei Monate ist üblich. Anders lautende Fristen sind ansonsten dem Mietvertrag zu entnehmen.
Meines Erachtens kannst du froh sein, dass der Vermieter die Kündigung per Mail überhaupt akzeptiert. Meine Erfahrung zeigt, dass 90% der Vermieter gar nicht auf Mails reagieren.
Da stand aber nichts von E-Mail. Die Rede war von
Also hat sie wahrscheinlich eine handgetöpferte Schale glasiert und die dann hingeschickt. Das kann als "schriftlich" durchgehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Email