Rückzahlung der Geschäftsanteile einer AWG ,Fristen und Zinsen

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Es gibt eine Satzung und es gilt das, was in dieser Satzung steht. Die Satzung kennen wir nicht. Aber: Das von Dir beschriebene Verfahren ist üblich. Du mußt Dir vergegenwärtigen, dass die Beteiligung an einer Wohnungsbaugenossenschaft eben nicht vergleichbar ist mit der Mietkaution.

Wohnungsbaugenossenschaft

Axo... Dein Freund Dr. G meint, es hätte was mit Mode zu tun

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@Mikkey

Dr.Google hat Vatertag gefeiert und ist um zwölfe schon blau wie eine Feldhaubitze.

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