Rückwirkend Steuerklasse 6?
Ich habe bis Ende Dezember 2 Mini-Jobs bei einem Arbeitgeber gehabt und bin hier nie (weder einzeln noch zusammen) über die 450€-Grenze monatlich gekommen. Dadurch wurde mir das Geld immer voll ausgezahlt.
Ab dem März werde ich einen neue Beschäftigung bei dem Arbeitgeber anfangen, die dadurch, dass ich die anderen Jobs aufgegeben habe, meine einzige sein wird. Auch hier werde ich unter 450€ sein.
Die Frau von der Abrechnung hat vergessen, mir für November und Dezember Gehalt auszuzahlen (ein kleiner Betrag unter 450€) und ist seit 2 Monaten nicht auf meine E-Mails und Anrufe eingegangen. Als ich sie gestern zum ersten Mal erreichen konnte, meinte sie, dass sie das Geld zwar nachzahlen werde, allerdings für den einen Minijob zu der Zeit unter Steuerklasse 6, da ich ab März ja eine neue Stelle habe und das laut deutschem Steuerrecht so sei.
Macht das Sinn? Der Fehler liegt ja bei der Abrechnung, die mir nicht rechtzeitig mein Geld ausgezahlt haben. Zudem bin ich ja noch gar nicht angestellt im neuen Job und es ist der gleiche Arbeitgeber. Wie kann man denn da das Gehalt von 3 Monaten zuvor schon in Steuerklasse 6 setzen?
1 Antwort
Rein rechtlich ist das korrekt. Bei Arbeitnehmern gilt das sog. Zu- und Abflussprinzip. Das heißt Einnahmen müssen in dem Zeitpunkt besteuert werden, in dem sie zufließen unabhängig davon, in welchem Zeitraum der Anspruch entstanden ist.
Du bekommst die zu viel gezahlte Steuer zumindest teilweise zurück. Allerdings würde ich den Arbeitgeber hier darauf in Anspruch nehmen, dass Dir der Lohn netto zusteht. Aufgrund der verspäteten Abrechnung einzubehaltende Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge muss der Arbeitgeber dann aus eigener Tasche zahlen.
Bin davon ausgegangen, dass der ausstehende Arbeitslohn für 2 Monate insgesamt über 450 € liegt und daher die Steuerklasse 6 angewendet werden soll.
Wenn Du derzeit formell arbeitslos bist und der ausstehende Lohn unter 450 € liegt, macht die Abrechnung über Klasse 6 keinen Sinn.
Vielen Dank! Du hast mir sehr geholfen. Dann kann ich das Problem ja nun zurecht angehen und meinen rechtmäßigen Anteil verlangen.
Hallo Frommwood! Ich habe zu meinem Problem heute ein Update erhalten und wollte einmal nachfragen, ob das so Sinn macht. Mir wurde gesagt, dass obwohl ich momentan nur Studentin ohne weitere Beschäftigung bin, mein ausstehender Lohn mir nach Steuerklasse 6 ausgezahlt wird. Grund dafür ist, dass das Steuerjahr 2020 abgeschlossen ist und Nachzahlungen dann für das neue Jahr in Steuerklasse 6 abgerechnet werden, wenn die Person nicht mehr angestellt ist.
Die Dame am Telefon hat darauf beharrt, dass dies so sei aufgrund des abgeschlossenen Steuerjahrs.
Zudem sei ich nicht formell als arbeitslos anzusehen, da ich ja studiere und nicht offiziell als arbeitslos gelte, sondern nur als Studentin ohne Nebenjob.
Macht das wirklich so Sinn?
Ja das mag tatsächlich so sein. Ändert aber nichts daran, dass Du aufgrund der verspäteten Auszahlung einen finanziellen Nachteil hast, den der Arbeitgeber zu verantworten hat.
Falls Du in 2021 insgesamt mit dem lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn (nicht Minijob!) unter 9.744 € bleibst, kannst Du eine Einkommensteuererklärung einreichen und bekommst dann die Lohnsteuer aus der Steuerklasse 6 wieder zurück. Das ist für dich dann halt mühsam und dauert mindestens noch ein Jahr.
Vielen Dank! Heißt also, dass ich das zwar für den zeitgerechten Lohn akzeptieren zu habe, aber bei der verspäteten Lohnnachzahlung unnachgiebig bleiben soll. Hoffentlich klappt das! Mein Arbeitgeber ist ein Uniklinikum, das darauf besteht, dass ich einfach Pech habe ...
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Den ersten Teil verstehe ich. Allerdings ist mir nicht klar, wieso ich jetzt unter Steuerklasse 6 abgerechnet werde. Schließlich bin ich ja zuvor bei einem Arbeitgeber gewesen als studentische Minijobberin (Klasse 1) und jetzt praktisch bis März ja ,,Arbeitslose Studentin.“ Ich dachte, in Steuerklasse 6 landet man nur mit 2 Nebenjobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern. Das war ja nie und ist auch im Moment nicht der Fall.