Rückübertragung v.Grund u.Boden können Schwiegereltern verlangen+was ist mit Wohnhauserweiterung

2 Antworten

Obwohl Du sehr präzise bist, ist die Sache mit den Grundbüchern etwas schwer zu verstehen, wenn man die Nicht vor sich hat.

Aber aus dem Sachverhalt entnehme ich:

  1. Es wurde Auf Deinen Mann übertragen.

  2. Er hat 1/2 von dem übertragenen Vermögen an Dich weiter verschenkt.

  3. Die Schenkung an Deinen Mann wurde ausdrücklich als auf ein eventuelles weiteres Erbe anzurechnende Schenkung benannt.

  4. Im Grundbuch stehen als Eigentümer nur Du und Dein Ehemann.

  5. Es wurde jedoch für die Wohnung 1 ein Wohnrecht auf Lebenszeit für die Mutter und den Bruder eingetragen.

Wirkungen:

Wenn die Mutter stirbt, geht das Wohnrecht an den Bruder Deines Ehemanns (wurde das eigentlich bei der Schenkungssteuer berücksichtigt, oder auch bei einem weiteren Erbe?)

Wenn Dein Mann stirbt, geht es (wenn es kein Testament gibt) für die Hälfte Deines Mannes in die gesetzliche Erbfolge.

Nach § 1925 würden die Mutter und/oder der Bruder als Erben zweiter Ordnung (wenn ihr keine Kinder habt), Dir gegenüber ein gesetzliches Erbe von1/4 haben.

Gäbe es ein Testament, in dem Dir alles vererbt wird, wäre für den Erbfall bei Deinem Mann der Bruder raus. Die Mutter könnte aber, wenn DEin Mann vor ihr verstirbt einen Pflichtteil von 1/8 an seiner Hälfte geltend machen.

Die Wohnrecht erlöschen erst mit dem Tod der Berechtigten.

Hallo und Danke für die schnelle Antwort ,

den Sachverhalt hast du gut verstanden nur zu Nr. 4 im Grundbuch steht

1) Rang Schwiegervater als Eigentümmer / Teilungserklärung 1996

2a) mein Mann

2b) ich

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@Tanja17

Mein Mann und ich haben Kinder.

Ich und mein Mann haben keinen Ehe und Erbvertrag geschlossen.

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@Tanja17
Schwiegervater verstab im Jahe 2013 und machte bevor er starb (2012) noch mit seiner Ehefrau einen Ehe und Erbvertrag. Darin steht das sie als seine Ehefrau ....Alleinerbin eingesetzt wurde.

OK, seine Frau Alleinerbin

Aber im Wohnungsgrundbuch (Wohnung Nr. 1) mein Mann alleine Eigentümer ist und Schwiegermutter und Bruder das Wohnungsrecht auf Lebzeiten eingeräumt.

Wenn Dein Mann Alleineigentümer 1 ist, kann doch der Vater das nciht mmehr vererben.

) Rang Schwiegervater als Eigentümmer / Teilungserklärung 1996

Jetzt ist wieder der Vater eigentümer.

Also Entschuldigung, aber da paßt was nicht.

Ggf. müßt ihr mal mit den Urkunden zu einem Notar, es könnte sein, dass das Grundbuch berichtigt werden muss.

Da Ihr Kinder habt ist es kein Problem. Die schließen als Erben erster Ordnung alle Erben ausser Dir von einem gesetzlichen Erbe, oder von einem Pflichtteil aus.

Sollte Deinem Mann etwas zustoßen bekommst DU 1/2 udn die Kinder die andere Hälfte.

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Tanja:

Könnte der Sachverhalt folgender sein?

Es existiert ein Grundstück mit Wohnhaus, das in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde. Eigentümer mit getrennten, jeweils selbständigen Wohnungsgrundbüchern sind:

WE 1 dein Schwiegervater. Er hat für deinen Ehemann eine Eigentumsverschaffungsvormerkung (?) und für deine Schwiegermutter und deinem Bruder als Gesamtberechtigte (?) ein lebenslanges (?) oder zeitlich begrenztes Wohnrecht (?) grundbuchlich sichern lassen.

WE 2 du mit deinem Ehemann in Bruchteilsgemeinschaft zu je einem bestimmten ideellen Miteigentumsanteil (?) oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (?).

Du und dein Ehemann haben mit einem größeren Kostenaufwand auf dem Grundstück einen Anbau erstellt und finanziert. Folgerichtig wurden daraufhin die Miteigentumsanteile korrigiert (?) und im Wohnungsgrundbuch geändert (?), womit sich euer beider Anteil entsprechend vergrößert hat und damit wertvoller geworden ist..

Mit dem Tod des Schwiegervaters ist das Wohnungsgrundbuch unrichtig geworden. Nach § 13 Grundbuchordnung besteht Berichtigungszwang. Es besteht aber auch ein allgemeines Interesse an der fortlaufenden Übereinstimmung der Eigentumseintragung (wie z.B. bei Erbgang, Erbteilsübertragung).

Mit dem Erbschein des Nachlassgerichts oder einem Testament in öffentlicher Urkunde (Notar, deutscher Konsul, Nottestament) mit Eröffnungsniederschrift war das Grundbuch/Wohnungsgrundbuch auf die Erben zu berichtigen.

Empfehlung: Prüfung durch einen Notar