Rückspiegel ab. Zahlt die Versicherung bei Fahrerflucht?
Als ich diese Woche in der Früh zu meinem Auto gegangen bin, war der Rückspiegel auf der Fahrerseite abgerissen. Diverse Kratzer in der Tür lassen darauf hindeuten dass es ein Fahrradfahrer war. Gestern war ich bei einem Automechaniker und der hat den Schaden auf 1500€ geschätzt. Eigentlich wollte ich den Schaden selber bezahlen, um nicht hochgestuft zu werden. Aber das wird mir nun glaub ich zu teuer. Zahlt die Versicherung überhaupt? Und werde ich dann hochgestuft? Vielen Dank!
1 Antwort

Wäre es nur um den Rückspiegel gegangen und er "abhanden" gekommen wäre, wäre das eine Sache der Teilkasko gewesen (kein Scherz)..da aber jemand richtig ins Auto gefahren ist, ist ein Fall (weil keiner zu ermittlen ist /Fahrerflucht) ein Fall für die Vollkasko..man hat ,um nicht hochgestuft zu werden i.d.Regel 6 Monate / 1 Jahr Zeit den Schaden "zurück zu zahlen"..sollte man den Verursacher dinkfest machen, er dieser eine Anzeige plus Regress vom Versicherer..das wird wahrscheinlich aber eher nicht passieren..HG DerMakler