Rücknahmegarantie abschließen, um zu gewährleisten, dass geleastes Auto zurückgenommen wird?

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Es kommt auf die Art des Vertrages an.

Bei einem Vertrag der dem Leasingerlass entspricht und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Leasinggebühren bei Unternehmern garantiert, ist die Rücknahme sowieso Usus. Das Andienungsrecht lediglich eine Option.

Bei Finanzierungsleasingverträgen nehmen die Händler zurück, da geht es aber um den Wert.Ist der Festgeschrieben, oder geht es nach Schätzung.

Alles im Vertrag festlegen.