Rücklastschrift und Rücklastschriftgebühren

1 Antwort

Die Rücklastschrift-Gebühr 8,95€ wirst Du wohl zahlen müssen, da die Lastschrift offensichtlich berechtigt war. Die Bearbeitungsgebühr und MWST darauf würde ich erst nicht zahlen. Die Gebühr reflextieren ja die Kosten, die entstanden sind bei der Bank. Allerdings würde ich mich von einem solchen Handy-Anbieter trennen. Hast Du die Abbuchungserlaubnis an eine andere Firma gegeben, die sich dann einen anderen Namen hat, so ist die Abbuchungserlaubnis nicht mehr wirksam, wenn der Name oder die Gesellschaftsform geändert ist. Beispiele: Arcor wurde Vodafone, Flexstrom GMBH wurde Flexstrom AG, Abbuchung an Opodo, gegeben wurde an TUI Mutter weitergeleitet, Abbuchung dem NDR gegeben und wurde weitergeleitet an die GEZ, alles nicht zulässig. Allerdings ist es ratsam nicht sofort zurückzubuchen, sondern die Sache vorab zu klären. Man hat ja 6 Wochen zeit.

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