Rücklastschrift und Rücklastschriftgebühren
Habe 2008 meinen Handyanbieter gekündigt, Letzter Tag 30.11.2009. Im Januar entdeckte ich dass ein anderer Handyanbieter Geld abgehoben hat, nun habe ich sofort eine Rückbuchung gemacht, später hat man mir mitgeteilt, dass mein Handyanbieter sich mit einem anderen zusammengeschlossen hatten, ich habe nie etwas schriftliches erhalten. Nun gut, habe Geld wieder an den Handyanbieter zurück überwiesen und dann kam das dicke Ende, jetzt möchte mein Handyanbieter -Gebühr für Rücklastschrift (8,95 ohne Mwst) -Bearbeitungsgebühr für Rücklastschrift(29,42 + Mwst) Also Zusammen 43,96 Euro Was mach ich nun, kann Jemand mir sagen was ich tun soll( einen Widerspruch habe ich heute schon gemacht). Ab Heute hasse ich Handy, war nur ein kleiner Witz, aber ich bin echt sauer auf den Handyanbieter.
1 Antwort

Die Rücklastschrift-Gebühr 8,95€ wirst Du wohl zahlen müssen, da die Lastschrift offensichtlich berechtigt war. Die Bearbeitungsgebühr und MWST darauf würde ich erst nicht zahlen. Die Gebühr reflextieren ja die Kosten, die entstanden sind bei der Bank. Allerdings würde ich mich von einem solchen Handy-Anbieter trennen. Hast Du die Abbuchungserlaubnis an eine andere Firma gegeben, die sich dann einen anderen Namen hat, so ist die Abbuchungserlaubnis nicht mehr wirksam, wenn der Name oder die Gesellschaftsform geändert ist. Beispiele: Arcor wurde Vodafone, Flexstrom GMBH wurde Flexstrom AG, Abbuchung an Opodo, gegeben wurde an TUI Mutter weitergeleitet, Abbuchung dem NDR gegeben und wurde weitergeleitet an die GEZ, alles nicht zulässig. Allerdings ist es ratsam nicht sofort zurückzubuchen, sondern die Sache vorab zu klären. Man hat ja 6 Wochen zeit.