Rückholung defekter Artikel?

2 Antworten

Hast du schriftlich und mit Zustellnachweis den Verkäufer zur Nachbesserung aufgefordert und eine angemessene Frist gesetzt?

Wenn du das getan hast und eine Neulieferung oder Nachbesserung nicht erfolgt ist oder die Nachbesserung zwei mal fehlgeschlagen ist (§ 440 Satz 2 BGB), kannst vom Vertrag zurücktreten (§ 323 Abs. 1 BGB).

Ich gehe im Folgenden davon aus, dass der Verkäufer seinen Sitz in Deutschland hat.

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per Einschreiben Rückschein

Firma XY
Musterstraße 11
55555 Musterhausen

XX.XX.2020 [←rechtsbündig]

Bestellung Nr. XXXXXX vom XX.XX. 2020 / Kunden-Nr. XXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

am XX.XX.2020 habe ich bei Ihnen folgenden Artikel bestellt: [Artikelname + Artikel-Nr.]

Dieser Artikel wurde defekt / unvollständig geliefert, wie bereits in meiner E-Mail vom XX.XX.2020 reklamiert. Mit meinem Schreiben vom XX.XX.2020 / mit meiner E-Mail vom XX.XX.2020 habe ich Sie zur Nachbesserung aufgefordert und Ihnen dafür eine Frist von X Tagen gesetzt.

Da eine Nacherfüllung bis zum heutigen Tage nicht erfolgt ist / die Nachbesserung zwei mal fehlgeschlagen ist (§ 440 Satz 2 BGB), trete ich mit sofortiger Wirkung von dem o. g. Vertrag zurück (§ 323 Abs. 1 BGB).

Bitte erstatten Sie mir den bereits bezahlten Kaufpreis in Höhe von XX,XX € auf folgendes Konto: IBAN DEXX XXXX XXXX XXXX XXXX XX

Bitte sorgen Sie weiterhin dafür, dass der Artikel zeitnah bei mir abgeholt wird oder lassen Sie mir ein geeignetes Rücksendeetikett zukommen.

Für beides setze ich ihnen eine Frist bis zum XX.XX.2020 [2-4 Wochen]. Danach werde ich ohne weitere Ankündigung die Beitreibung der Forderung veranlassen sowie Ihnen für die Aufbewahrung des Artikels Lagerungs- und ggf. Entsorgungskosten berechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

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Es geht natürlich auch freundlicher. Es kann dann aber sein, dass du mehrfach Briefe schreiben musst. Wenn die oben dargelegten Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du nach Ablauf der Frist sofort einen Mahnbescheid beantragen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Hallo, viele Dank der Tip hat mir geholfen zumindestens wurde das Gerät abgeholt. Jetzt habe ich das nächste Problem ich bekomme mein Geld nicht wieder. Von der Firma reagiert wieder keiner auf meinen Schriftverkehr und auf meine Anrufe. Soll ich gleich zu einem Anwalt gehen?

Danke nochmal

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@Jeans

Bitte nicht dort anrufen. Das bringt dir u. U. mehr Probleme, als es löst.

Hast du das Schreiben oben per Einschreiben Rückschein geschickt?

Hast du eine schriftliche Bestätigung, dass der Artikel wieder beim Verkäufer angekommen ist oder zumindest dass der Artikel von dessen Spediteur übernommen wurde?

Einen Anwalt brauchen wir noch nicht zwingend.

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Ja ich habe beides - Bestätigung der Abholung und Rückschein vom Einschreiber

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@Jeans

Der Verkäufer sitzt in Deutschland? Dann bekommt er jetzt halt einen Mahnbescheid. Wann ist der Artikel abgeholt worden bzw. beim Verkäufer wieder eingetroffen?

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Gleich einen Tag nach der Abholung am 11.11 2020

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@Jeans

Du hast den Text so abgeschickt, wie von mir oben formuliert und hast auch deine Bankverbindung angegeben? Und nochmal dir Frage: Verkäufer sitzt in Deutschland?

Dann beantragen wir jetzt einen Mahnbescheid. Entweder besorgst du dir die entsprechenden Formulare im Schreibwarenhandel. Oder du versuchst dich mal an dem Online-Mahnantrag (Barcode-Verfahren).

Für den Mahnbescheid musst du mit den Gerichtskosten in Vorleistung gehen. Bei einem Streitwert von bis zu 500 € liegen diese bei 32 €.

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@Answer123

Du solltest dir natürlich Gedanken darüber machen, ob du es im Zweifelsfall auch auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt. Ich weiß nicht, wer dein Vertragspartner ist, es besteht halt immer ein Restrisiko, dass du auf deinen Kosten und den Gerichtskosten sitzen bleibst (weil du relevante Details nicht genannt hast und ich dadurch die Situation falsch eingeschätzt habe, oder weil sich der Gegner der Zahlung entzieht (durch Tricks, oder einfach durch Zahlungsunfähigkeit).

Möglich ist auch, dass der Antragsgegner nach Erhalt des MB sofort überweist, aber eine Zahlung der MB-Kosten verweigert. Dann müsstest du die 32 € noch extra weiter verfolgen und dafür ggf. auch den regulären Klageweg bestreiten ("streitiges Verfahren"). Ich würde es schon aus Prinzip durchziehen, aber wenn der Gegner dich ärgern will, kann das noch sehr anstrengend und nervend werden.

Das lässt sich aus der Ferne alles schlecht abschätzen. Diese Abwägungen und letzten Endes die Entscheidung liegt bei dir.

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@Answer123

Vielen Dank für deine hilfreiche Unterstützung . Der Vorhang ist endlich abgeschlossen und eines habe ich gelernt - dort werde ich keine Einkäufe mehr tätigen👍

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@Jeans

Sehr gut, herzlichen Glückwunsch dazu! Nur aus Interesse: Hattest du schon einen Mahnbescheid beantragt oder ist der Verkäufer schon vorher eingeknickt?

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Ich würde das Gerät einfach wieder in den Laden zurückbringen, unter Vorlage des Kassenzettels.

Danke für deine Antwort. Leider habe ich dies online bestellt. Hab schon überlegt es unfrei zurück zusenden.

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