Rückforderung Dienstwagen durch Arbeitgeber
Bin seit 10 Jahren in Konzern beschäftigt. Habe beim Vorstellungsgespräch 2004 einen Dienstwagen zugesagt und auch bekommen. Der Dienstwagen wurde einmal nach Ablauf des Leasingvertrages schon erneuert und jetzt steht turnusgemäß wieder ein Austausch an. Bin mittlerweile in der 3. Abteilung des Konzerns, die mich von der Vorgängerabteilung incl. Dienstwagen übernommen hat. Weiter habe ich einen unlimitierten Homeofficevertrag, bin also auf das Auto angewiesen. Seit Arbeitsbeginn habe ich auch Privatnutzung vereinbart und alle Abgaben erfolgen korrekt in meiner Gehaltsabrechnung:1% GWV, Leasingrate-Anteil, Umsatzsteuer.
Nun behauptet mein Personaler, das ich gar keinen Anspruch auf einen Dienstwagen habe, da es keine vertragliches Dokument/Regelung für den Dienstwagen gibt. Er genehmigt mir nicht die Bestellung eines neuen Dienstwagen. Den aktuellen Dienstwagen müsste ich schon seit Anfang September zurückgegeben haben.
Frage: Kann mein Arbeitgeber das so ohne weiteres? Welche Möglichkeiten habe ich ? Glaube das es eine Sache im Alleingang des Personalers ist.
2 Antworten

da es keine vertragliches Dokument/Regelung für den Dienstwagen gibt
hahaha, Du hast den Wagern also vom Firmengelände gestohlen? Oder was stellt der sich vor?
Wie bei jedem Vertrag muss auch ein solcher nicht durch ausgeklügelte Formulierungen und auf Papier erstellt werden.
Der "Konzern" hat Dir den Wagen überlassen und weist ihn als geldwerten Vorteil auf der Lohnabrechnung aus. Du hast nicht dagegen protestiert und fährst seit 10 Jahren damit herum.
Weise den "Personaler" also darauf hin, dass es nicht Dein Problem sei, wenn die Firma die geschlossenen Verträge verschlampt oder gar nicht ausfertigt.
Weise den "Personaler" also darauf hin, dass es nicht Dein Problem sei, wenn die Firma die geschlossenen Verträge verschlampt oder gar nicht ausfertigt.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wenn ich mich auf eine gesonderte Vereinbarung mit dem AG berufe, muss ich die auch beibringen, wenn ich Ansprüche daraus erhebe. Die Beweislast liegt also beim AN, nicht dem Peronalchef, wenn er meint, einen neuen DW bestellen zu dürfen.
Kann mein Arbeitgeber das so ohne weiteres? Welche Möglichkeiten habe ich ?
Das kommt darauf an:
Ist dir der DW arbeitsvertraglich zugesichert, kannst du diese Vergütungsvereibarung als geldwerten Vorteil auch beanspruchen bzw. auszahlen lassen.
Ist es per Vereinbarung geregelt, musst du die schon beibringen um einen etwaigen Anspruch daraus durchzusetzen. Der könnte aber längst entfallen sein, wenn die Voraussetzungen nach mehrmaligem Wechsel der Arbeitstelle nicht gegeben waren. Auch dann, wenn sie unbemerkt fortgeführt wurden, ohne dass die Voraussetzungen vorlagen.
Die Vereinbarungen einer Arbeitstelle als home office berechtigen hingegen gerade nicht, dafür gleich ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt zu bekommen.
G imager761