Riester-Kinderzulage auch bei nicht-ehelicher Partnerschaft?

3 Antworten

Es besteht zur Zeit eine Ungleichbehandlung von nicht ehelichen Partnerschaften zu Verheirateten bei der Riester-Förderung.

Bisher ist ein Hinterbliebenen-Schutz im geförderten Vorsorgevertrag nur für im Haushalt lebende Kinder und Ehepartner möglich.

Die im Volksmund als Lebensabschnitt-Gefährten benannten Partner gehen leer aus.

Warum bekommt diese Antwort einen DH, wenn sie doch falsch ist?

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@gandalf94305

Ich habe mich noch einmal schlau gemacht und gebe Dir Recht - die Antwort ist falsch.

Hier die Berichtigung:

Für den Bezug von Kindergeld und steuerlicher Förderung über Freibeträge und andere Vergünstigungen (z. B. Schuldgeld oder Riester-Zulagen) spielt es keine Rolle, ob die Eltern miteinander verheiratet sind, in wilder Ehe leben oder ob sie getrennt oder zusammen wohnen.

Lediglich die formalen Mühen sind ein wenig geringer, wenn der Nachwuchs in ehelichen Verhältnissen aufwächst. Das liegt vor allem daran, dass dann die Zuordnung auf beide Elternteile entfallen kann und kein gesonderter Antrag für eine Verteilung von Freibeträgen notwendig ist.

Grundsätzlich gibt es die staatliche Förderung für ein Paar jedoch insgesamt in gleicher Höhe unabhängig vom Familienstand.

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Prinzipiell folgt die Kinderzulage dem Kindergeld. Wer den KG Anspruch hat, hat auch Anspruch auf die Kinderzulage. Hätten beide Anspruch ist die Mutter zu bevorzugen.

Wenn die Mutter schriftlich erklärt auf die Kinderzulage zu verzichten, kann der Vater diese erhalten.

Sehr richtig. Vor allem kann die Mutter auf die Kinderzulage verzichten um sie auf den Vertrag des unehelichen Vaters eingehen zu lassen.

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Bei der Riester-Zulage geht es überhaupt nicht um die Frage, wer denn nun mit wem verheiratet ist, sondern darum, wer für wen Kindergeld bekommt. Der Bezug von Kindergeld ist an die leibliche Verwandtschaft oder eine Adoption geknüpft.

Unverheiratete Paare sollten also per Vaterschafts- und Sorgeerklärung beim Jugendamt (eine der wenigen Urkunden, die es ohne Kosten gibt!) für Klarheit sorgen. Dann wird Kindergeld beantragt und hier kann auch der Vater selbiges erhalten, d.h. in Folge dann eine Riester-Zulage beantragen.