Richtige Abrechnung des RA einer Vertretung in Betreuungsache aus Gegenstandswert 4000 Euro?
Mich interessiert noch eine weitere finanzielle Frage zur Betreuung. Der Rechtsanwalt, der eine gewünschte Betreuerin vertritt, rechnet die Vorschusskostenrechnung bis auf Weiteres in seiner Rechnung aus einem Gegenstandswert von 4000 Euro ab. Er meint, dies sei so in der Gebührenordnung vorgegeben. Ist dieser Gegenstandswert richtig?
1 Antwort

Der Wert mit der man in der Tabelle abliest ist der sogenannte "Wert des Interesse."
Das könnte in diesem Fall der Bestand auf einem Sparbuch sein, oder der Wert von anderen Dingen.
4.000,- Euro scheint für einen solchen Fall schon angemessen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.