Ich bekomme eine kleine Erwerbsminderungsrente, kann ich nun eine Rezeptgebührenbefreiung bekommen?

2 Antworten

Hallo,

die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens bzw. für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, gilt eine Belastungsgrenze von 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens.

Dieser Rechner sollte hilfreich sein:

http://www.aponet.de/service/zuzahlungsbefreiung/zuzahlungsrechner.html

Danke, gänseliesel, da werde ich mich gleich mal durchwutzeln

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@Bellamia

gern doch ;-) ist schon nicht so häufig, dass auch mal ein extra Danke kommt. 

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Ergänzend zu Gänseliesels Antwort: Solltest Du  Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, gilt der Regelsatz des Familienmitgliedes mit dem höchsten finanziellen Beitrag (Haushaltsvorstand) als Berechnungsgrundlage für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. 

In einem mir bekannten Fall liegt die Zuzahlungsgrenze bei knapp 48 € pro Jahr.

Danke Primus, auch für Deine Antwort. Hat mir  sehr geholfen. Ich bekomme nur die EU-Rente, also keine weiteren Leistungen. Ich werde es einfach mal probieren. Es ist schon peinlich genug, nun dem Versicherungsträger auf der Tasche zu liegen. dazu noch die Kommentare meines Gatten, weil die Haushaltskasse nun ein wenig geschrumpft ist, Seufz..... Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende

 

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@Bellamia

Gern geschehen. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass das Einkommen des Gatten bei der Berechnung  eine große Rolle spielt. 

Viel Glück und ebenfalls ein schönes Wochenende.

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