Rettungssanitäter Unterhalt?

1 Antwort

Rettungssanitäterin ist kein anerkannter Ausbildungsberuf, sondern nur als eine Stufe zum Notfallsanitäterin (früher: zur Rettungsassistentin) zu sehen. Natürlich kannst Du mit dieser "Ausbildung" eine Anstellung bekommen, aber das ist kein offiziell anerkannter Ausbildungsberuf.

Daher würde ich davon ausgehen, dass der Unterhalt für Dich endet, wenn die NotSan Ausbildung beendet ist.

Der Vorteil der RS-Ausbildung ist der, dass Du dann bereits im Rettungsdienst arbeiten kannst und ggf. eine Stelle mit Teilzeitausbildung zum NotSan über den jeweiligen Träger (DRK, ASB, JUH, Malteser, Feuerwehr, etc.) bekommen kannst.