Restwertabschreibung nach §7b?

1 Antwort

Ihr habt das Haus nach 1924 gebaut, damit wird es auf 50 Jahre abgeschrieben. Je nachdem ob Ihr bei der ersten Vermietung lineare oder degressive Abschreibung gewählt habt könnt Ihr den Restwert noch über 10 Jahre absetzen. Bei linerarer Abschreibung sind dies 2% des damaligen Anschaffungswertes. Bei degressiver Abschreibung ist es entsprechend weniger, wenn ich es richtig in Erinnerung habe sind es dann 1%. Möglicherweise erfüllst Du auch die Bedingungen, um erneut die Sonderabschreibung nach § 7b des EkSt-Gesetzes nutzen zu können.