Rentennachzahlung und Finanzamt

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Rechtlich nicht zu beanstanden. Ist auch bereits durchgeklagt.

Hier würde ich es mit einem Erlassantrag versuchen. Das Finanzamt kann Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Ob das hier der Fall ist, muss auf jeden Fall durchgeprüft werden.

Alternativ wäre zu prüfen, ob der Rententräger haftbar gemacht werden kann (oder hätte können...).