Rente wegen voller Erwerbsminderung aus Rentenbescheid - wird man eingestuft und bekommt Teilrente?
Bekommt man einen Teil der Erwerbsminderungsrente wenn man verunglückt und nur noch teilweise einen nderen schlecht bezahlteren Job ausüben kann? wird man da dann prozentual eingestuft und bekommt einen Anteil des berags, der im Rentenbescheid angegeben wird?
2 Antworten

Im Rentenbescheid ist ausgewiesen wieviel Rente du bekommst bei voller Erwerbsminderung. Bei teiweise Erwerbsminderung bekommst Du nur die Hälfte bezahlt. Wie Du nun eingestuft wirst hängt ganz davon ab wie gesund bzw. krank man dich im Arbeitsmarkt einstuft. Ist Deine Leistung nur noch 3 bis unter 6 Stunden bist Du teilweise Erwerbsgemindert und bekommst due halbe Rente. Wer länger als 6 Stunden / Tag arbeiten kann bekommt nichts. Der ist voll erwerbstätig. wer hingegen nur bis zu 3 Stunden /Tag arbeiten kann bekommt die volle Rente. Die Entscheidung wird meist durch Gutachter der Rentenversicherung stark beinflußt und von der Rentenversicherung getroffen. Wer also eine Leistungsminderung hat muss dies mit Atteste und ärztlichen Bescheinigungen nachweisen können. Dies wird vom Gutachter berücksichtigt. Ach ja. Das Du nur noch einen schlecht bezahlten Job ausführen kannst will keiner wissen. Das ist Pech. Das interessiert nicht. Interessant ist zu wissen wieviel von deiner Leistungsfähigkeit noch übrig ist.

Bitte Erwerbsminderungsrente nicht mit Berufsunfähigkeitsrente verwechseln!

Hallo dietante,
sie schreiben:
Rente wegen voller Erwerbsminderung aus Rentenbescheid - wird man eingestuft und bekommt Teilrente?Bekommt man einen Teil der Erwerbsminderungsrente wenn man verunglückt und nur noch teilweise einen nderen schlecht bezahlteren Job ausüben kann? wird man da dann prozentual eingestuft und bekommt einen Anteil des berags, der im Rentenbescheid angegeben wird<
Was die Gewährung der teilweisen bzw. der vollen Erwerbsminderungsrente anbelangt, so gibt es da seitens der gesetzlichen Rentenversicherung klare Vorgaben, welche in der aktuellen Broschüre "Das Netz für alle Fälle" plausibel dargestellt sind:
Grundlage für die Höhe der teilweisen bzw. vollen Erwerbsminderungsrente sind die geleisteten Versicherungsmonate und Pflichtbeiträge, welche in der Rentenauskunft als "Rentenpunkte" dargestellt werden!
Wichtig zu wissen ist auch, daß es für nach dem 1.1.1961 Geborene keinen Berufsschutz/Vertrauensschutz mehr bei Berufsunfähigkeit gibt!
Beste Grüße
Konrad