Rente mit Abzügen?
Kann ich im Alter von 62 Jahren mit 35 Arbeitsjahren mit Abzügen in Rente gehen?
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Hallo,
NEIN !
Früher in Rente
Voraussetzung: mind. 50 % schwerbehindert, mit mindestens 35 Versicherungsjahren:
Bei Geburtsjahrgänge bis 1963 wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. Breits bei nach 1964 geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 65.
Ein frühzeitiger Bezug ist dann ab 60 J. möglich, allerdings mit Abschlägen !
Tipp: Sprechzeiten der RV für eine Beratung zu nutzen !
Die Frage, kann ich mit 62 in Rente gehen, wird dort nicht beantwortet.
Es gibt zwar ein Beispiel, wenn jemand mir 63 in Rente geht. Also die Frage, ab wann ich frühestens (mit Abschlag) als Gesunder in Rente gehen kann, wird nicht konkret beantwortet.