Reisekostenabrechnung bei Arbeitsunfall mit Firmenwagen mit 1% Regelung?

1 Antwort

Du musst beide Dinge schon auseinanderhalten.

  1. die Finanzierung des Fahrzeugs
  2. die Verwendung des Fahrzeugs

Nur weil das Fahrzeug im Wege des Arbeitsverhältnisses vorgehalten wird (1), was ja im übrigen auch "bezahlt" wird durch den Sachbezug, ändert sich doch (2) nicht.