Reicht es, wenn einer den Mietvertrag unterschreibt?
Folgendes Szenario: Ein junges Paar, 17 und 19 möchte in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Der Mietvertrag wird im März geschlossen, das Paar zieht im Juni ein. Im Mai wird die 17 Jährige 18 Jahre alt, ist somit beim Bezug der Wohnung volljährig. Bei Schließung des Mietverhältnisses im März unterschreibt der 19 Jährige, da das Schließen eines Vertrages mit 17 nicht möglich ist und die Eltern dagegen sind und nicht für sie unterschreiben wollen. Jetzt zu der Frage: Reicht es, wenn der volljährige überschreibt und kann der, der 18 Jahre alt wird nachträglich den Mietvertrag ebenfalls unterschreiben?
Vielen Dank. Liebe Grüße:)
3 Antworten
Es nmacht keinen Unterschied. Wenn der Vermeiter das verlangt müssen beide unterschreiben, oder die 17 J. darf nicht dort wohnen.
Wenn allerdings die 17-Jährige im Mai plötzlich nicht mehr will und den Vertrag nicht unterschreibt, haftet der 19-Jährige gegenüber dem Vermieter alleine für alle Kosten aus dem Mietverhältnis.
Wenn der Vermieter das mitmacht, dann geht das natürlich.