Reicht die IP Adresse als Beweis?

1 Antwort

Seit Abschaffung der sogenannten Störerhaftung hat man als Anschlussinhaber nicht wirklich viel zu befürchten. Du könntest einfach mitteilen, dass du selbst den Verstoß nicht begangen hast und an dem Anschluss ein offenes WLAN betreibst. Mit den Informationen dürfte es dem Anwalt schwer fallen, einen Verantwortlichen zu ermitteln.