Reichen Kopien von Kassenbons und Rechnungen?

1 Antwort

Um Gewährleistungs- oder Garantieansprüche geltend machen zu können, ist die Vorlage von Originalurkunden nicht erforderlich.Im Prinzip müßte daher auch eine Kopie genügen.

Ich möchte Dir jetzt ein Kompliment machen: Du erinnerst mich an meine Oma! Als die vor 30 Jahren starb war außer einigen Zeitschriften und natürlich der Klopapierrolle kein Stück Papier in der Wohnung. Alles was aus Papier war, hat die Alte in den Ofen gestopft. Zum Glück war mein Vater klug genug, wichtige Urkunde beizeiten an sich zu nehmen.

Bist Du vielleicht eine Wiedergeburt der Oma? Wenn ja: Ich habe 30 Jahre kein Taschengeld von Dir bekommen. Dann aber mal zackig!

Das hört sich doch ganz gut an. ;)

Danke.

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