Rechtsnachfolge

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wende Dich mal an die Gemeinde in Polen und versuche herauszufinden ob dort noch ältere Menschen leben, die dort schon vor dem Krieg gelebt haben. Diese Mitbürger haben ja miterlebt, was aus der Sparkasse geworden ist. Eine andere Möglichkeit ist im Netz nach Landsmanschaften von diesem Ort zu suchen - die gibt es in der Regel, wenn man den früheren Ortsnamen kennt. In diesen Gruppen gibt es ebenfalls noch Menschen, die sich an die damaligen Zeiten gut erinnern. Mit Informationen von solchen Menschen kann man dann ganz gezielt in Archiven nachforschen

Das dürfte ob meiner nicht vorhandenen Kenntnisse der polnischen Sprache etwas schwierig werden. Die Deutschen aus der Mark Brandenburg (um die es hier geht) mussten das Gebiet Anfang Juni 1945 verlassen. Deswegen und weil das ja schon fast 70 Jahre her ist, müssten die Leute, die man fragen könnte ja schon um die 90 Jahre alt sein. Auch Dir vielen Dankl für die Antwort ;-)

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@CocoLores2

Dass die Leute alt sind, weiß ich - aber ich wohne selbst hier in Polen und mein Nachbar spricht beispielsweise noch sehr gut Deutsch und hat diese Zeit hier verbracht. Für den Ort wo Deine Oma gewohnt hat, bin ich mir auch sicher, dass es noch Zeitzeugen gibt. Webseiten von Komunen in Polen haben häufig auch eine deutsche oder englische Sprachversion. Daher sollte auch ohne der polnischen Sprache eine Kontaktaufnahme möglich sein. Und die Webseiten der Landsmannschaften oder Freunde dieser Orte sind sowieso in deutscher Sprache gehalten.

Des weiteren haben ja alle Sparkassen in diesen Gebieten ein ähnliches Schicksal erfahren, damit bekommt man doch Anhaltspunkte wie man suchen kann.

Polen hat auch ein grundbuch, das sich im Aufbau an das deutsche Grundbuch anlehnt. Dort sollte man unter der Grundstücksnummer auch Informationen bekommen, wer die Rechtsnachfolge der Grundstücke angetreten hat. Nicht immer waren das die örtlichen Gemeinden.

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@Snooopy155

Oh, das war jetzt sehr hilfreich. Da mach ich mich dann doch mal auf die www-Suche. Nochmal vielen Dank!

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Reichsmark-Sparguthaben
Az.: 7380

Sehr geehrte Herr/Frau mmm,

wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom , mit dem Sie um Auskunft über Ansprüche auf dem Sparkassenbuch der ... bitten.

Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ansprüche aus diesem Sparguthaben nicht mehr realisiert werden können:

Ansprüche nach dem sog. Westvermögensabwicklungsgesetz vom 21. März 1972 (Bundesgesetz¬blatt I, S. 465) setzen voraus, dass das betreffende Kreditinstitut Vermögenswerte im Gebiet der heutigen Bundesrepublik unterhalten hat. Dies ist bei Sparkassen in den ehemaligen deutschen Ostgebieten regelmäßig nicht der Fall gewesen. Im übrigen sind sämtliche Abwicklungsverfahren über das ehemalige Westvermögen der Kreditinstitute in den ehemaligen deutschen Ostgebieten seit Ende der 70er Jahre abgeschlossen.

Auch aus dem sog. Währungsausgleichsgesetz vom 1. Dezember 1965 (Bundesgesetzblatt I, S. 2060) läßt sich kein Anspruch ableiten. Zum einen wäre danach Voraussetzung, dass der Anspruchsteller Vertriebener war. Vertriebener ist u. a. derjenige, der als deutscher Staatsangehöriger durch den Krieg seinen Wohnsitz in Polen verloren hat. Eine Entschädigung konnte zudem nur verlangen, wer seinen Wohnsitz nach der Stichtagsregelung im Jahr 1952 nunmehr im Gebiet der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland hatte.

Im übrigen hätten die hier erforderlichen Anträge bis zum 31.12.1970 erfolgen müssen. Eine Ausnahme besteht nur für Spätaussiedler, d. h. deutschen Volkszugehörigen, die nach dem 31.12.1992 ein Aussiedlungsgebiet (u. a. Polen) verlassen und im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens innerhalb von 6 Monaten ihren Wohnsitz in der BRD genommen haben.

Es bestehen keine gesetzlichen Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland, nach denen eine Umwandlung von Reichsmarksparguthaben in Polen selbst möglich ist. Denn bezüglich der Regelung von Vermögenswerten, die nicht in seinem Hoheitsgebiet belegen sind, fehlt dem Gesetzgeber der Bundesrepublik die Gesetzgebungskompetenz.

Die Vermögenswerte wurden auch weder vom deutschen Staat vereinnahmt noch sind sie den Sparkassen zugute gekommen.

Etwas anderes gilt im Ergebnis auch nicht für diejenigen Reichsmarkguthaben, die vor 1945 bei Kreditinstituten im Hoheitsgebiet der heutigen Bundesrepublik angelegt worden sind. Diese Guthaben sind nach dem Gesetz zum Abschluss der Währungsumstellung vom 17. Dezember 1975 (Bundesgesetzblatt I, S. 3123) mit Ablauf des 30. Juni 1976 erloschen, sofern sie nicht in Deutsche Mark umgewandelt worden sind. Auch für deutsche Staatsangehörige, die nicht vertrieben worden sind, sind daher alle für die Geltendmachung eines Anspruchs relevanten Fristen bereits abgelaufen.

Der Gesetzgeber hat insoweit einen deutlichen Schnitt gemacht, um in diesem Bereich Rechtsfrieden erreichen zu können. Dies tat er in dem Bewusstsein, dass damit im Einzelfall dem betroffenen Sparer bzw. seinen Nachkommen Vermögensnachteile entstehen können. Auf die individuellen Verhältnisse kommt es bedauerlicherweise nicht an.

Wir bedauern daher, Ihnen mitteilen zu müssen, dass eine Auszahlung des Guthabens auf dem Sparkassenbuch der ... nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
i. A.

Nun spann uns mal nicht auf die Folter und verrate uns, was der Grund Deines Forscherdrangs ist: Hast Du ein altes Sparbuch gefunden?

Na ja sicher! Aber nach ein paar Währungsreformen dürfte mich das Sparguthaben (sofern es denn irgendwie verifizierbar ist) auch nicht reich machen. Es geht halt ums Prinzip. Meine Großmutter hat sich krumm geschuftet um ein bißchen auf die hohe Kante legen zu können und irgendwo muss doch da was drüber raus zu bekommen sein. ;-)

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Hast Du eine Antwort oder Entschädigung bekommen?

Ich reiche jetzt ein Konto eines Opas bei der "Sparkasse des Kreises Großer Werder, Reichsgau Danzig-Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig" mit etwa 8.700 RM ein.

Ansprechpartner ist meiner Meinung nach:

Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Charlottenstraße 47
10117 Berlin

als Dachverband aller Sparkassen Deutschlands.

Gruß

Mario

In den Nachkriegswirren nach 1945 sind viele Akten verloren gegangen, verbrannt usw.

Völkerrechtlich ist das deutsche Reich untergegangen, im Potsdamer Abkommen wurde die Auflösung des Landes Preussen vereinbart. Der polnische Staat ist deshalb nicht der Rechtsnachfolger. Sparkassen waren damals meines Wissens nach öffentlich rechtlich und sind damit ebenso untergegangen. Deshalb wirst du keinen Rechtsnachfolger finden.

Womöglich liegen aber noch Akten in staatlichen Archiven, aber das ist natürlich sehr aufwendig diese zu finden und einzusehen.

Das kann ich soweit nachvollziehen. Aber: auch wenn die Sparkassen untergegangen sind, was ist aus den Sparguthaben der Vertriebenen geworden? Die ganze Angelegenheit ist doch etwas komplizierter, als ich hier in der Kürze formulieren wollte. Vielen Dank für die Antwort ;-)

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