Rechtslage bei Schimmelbefund nach Hauskauf?
Ich bin ca. seit 2 Wochen im Besitz eines 3Stöckigen Hauses. Nun habe ich beim sauber machen für eine Wohnungsbesichtigung überstrichenen Schimmel in der Speisekammer und im Kinderzimme gefunden. In der noch bewohnten Wohnung drunter ist Schimmel im Bad bekannt, kommt aber vom schlechten lüften. Der Vermieter hat uns aber vor dem Kauf noch fest beteutert in den oberen zwei Mietwohnungen sei kein Schimmel vorhanden und uns auch ein Gutachten gezeigt. Jetzt fragt sich wie meine Rechtslage ist und ob ich ihn verklagen kann wegen arglistiger Täuschung, oder ist wegen seiner Rechtsschutzversicherung unmöglich.
1 Antwort
Das Überstreichen hat vermutlich der Mieter gemacht und der Verkäufer wird sich darauf hinausreden, das ihm dies nicht bekannt war. Du müstest also den ex Mieter darauf ansprechen, ob es einen Nachweis darüber gibt, das er den Schimmel dem damaligem Eigentümer/Vermieter gemeldet hat. Wenn es dann mündlich oder ein einfacher Brief war, wird er sich auch raus reden. Schließlich hatte er ja sogar ein Gutachten, das offensichtlich fehlerhaft ist. Der wird auf den Gutachter schimpfen und dem alles in die Schuhe schieben.