Rechtsanwalt stellt beim Gericht Kostenfestsetzungsantrag
Rechtsanwalt stellt beim Gericht Kostenfestsetzungsantrag, dieser wird vom Gericht mit Bescheid abgelehnt. Nun reicht der Rechtsanwalt nach über 1 Jahr die Klage ein um seine Kosten, wie auch immer, zu erhalten. Geht das überhaupt, wenn ein Gericht bereits diese Gebühren als nichtig erklärte?
1 Antwort
Wieso "nichtig"? Man müßte den Gerichtsbeschluß kennen um wissen zu können, weshalb die Kostenfestsetzung abgelehnt worden ist. Meine Vermutung ist, dass es sich nicht um festsetzungsfähige Prozeßkosten, sondern um außergerichtliche Kosten gehandelt hat. Wenn das zutrifft, ist keinerlei Entscheidung in der Sache selber ergangen. Dann ist das genannte Vorgehen noch ohne weiteres möglich.
Wenn Du die Antwort zu kennen meinst, brauchst Du nicht hier zu fragen. Aber Du meinst nur, sie zu kennen. Du hast in Wahrheit nicht mal Ahnung davon, worum es geht. Goggle mal "materielle Rechtskraft".
Ja, wahrscheinlich....keine Ahnung - deshalb frage ich ja hier .... ist auch meinerseits irgendwie nicht nachvollziehbar die jetzige Klage."materielle Rechtskraft" = kompliziert. Bescheid der Ablehnung war damals nach § 11 Abs. 5 RVG.
(5) Die Festsetzung ist abzulehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Hat der Auftraggeber bereits dem Rechtsanwalt gegenüber derartige Einwendungen oder Einreden erhoben, ist die Erhebung der Klage nicht von der vorherigen Einleitung des Festsetzungsverfahrens abhängig.
Das ist die genannte Bestimmung und jetzt wird mir auch klar, wieso keine Festsetzung erfolgte: Einwendungen außerhalb des Gebührenrechts. Es ist also keine Entscheidung in der Sache getroffen worden und daher auch keine abschließende Entscheidung gefällt. Klage ist daher möglich.
Im übrigen: Das mit dem "keine Ahnung" haben war kein Vorwurf.
...... und wie könnte die Erfolgsaussicht dieser Klage aussehen ..........;-) :-)
Diese Frage kann man leider nicht beantworten ohne den ganzen Fall zu kennen.
Beschluss: Der Antrag auf Vergütung wird abgelehnt Warum ist doch jetzt Zweitrangig - es bleibt Vergütung = nein.