Rechtsanwalt für Nachschulung wegen Handy am Steuer?
Ich bin nach einer Prüfung nach Hause gefahren.
Während der Fahrt wollte ich meine Mutter kontaktieren weil ich starke Kopfschmerzen bekam. daraufhin nahm ich mein Handy um das Bluetooth zu aktivieren. (zwecks freisprechanlage). Wo ich das Handy in der Hand hielt sah mich ein Polizist und fuhr mir mit Blaulicht nach. Ich bekam eine 50 euro Strafe sowie eine Nachschulung (die Nachschulung kostet mir 500€) da er mich mit dem Handy sah. Jedoch war der Polizist alleine (ich war auch alleine). Ich schilterte ihm meine Situation doch ihm interessierte es nicht. Er gab mir auch keinen Zettel mit das ich eine Nachschulung zu machen habe. Darff er das überhaupt? Jetzt ist meine Frage, kann ich da einene Rechtsanwalt einschalten oder ist es sinnlos?
4 Antworten

Wenn Du einen Führerschein auf Probe hast, dann kann das schon passieren. Handy am Steuer gibt zur Zeit 100 Euro Bußgeld plus 20 Euro Bearbeitungsgebühr.
Ab 60 Euro Bußgeld kann ein Aufbauseminar angeordnet werden. Das kostet nochmal zwischen 300 und 500 Euro.
Bei Aussage gegen Aussage kommt es darauf an, wer glaubwürdiger ist. Im Zweifel wird man dem Polizisten glauben, vor allem wenn er in der Vergangenheit seine Arbeit korrekt gemacht hat.
Da wirst Du also wenig machen können. Wie sagte der freundliche Henker zu Sokrates, als er ihm den Giftkelch reichte: "Nimm leicht, was sein muss."

Sind wir hier in Deutschland? Nachschulung gibt es hier zumindest nicht, meinst du Aufbauseminar? Das käme dann von der Führerscheinstelle, nicht von der Polizei.
Bei einem Aufbauseminar für Fahranfänger wird noch einmal bisschen Theorie wiederholt. Du kannst dir hierbei einen Anbieter frei aussuchen, da zählt dann - leider - nur die bloße körperliche Anwesenheit. Die Bescheinigung über die Teilnahme musst dann später bei der Führerscheinstelle die Bescheinigung vorlegen.
Wenn du dir einen Anwalt holen willst, nimm einen für Verkehrsrecht, allerdings muss dir bewusst sein, dass du auf den Kosten sitzen bleiben kannst und dann auch auch nichts gewonnen hättest. Du weisst selber, dass du dich nicht richtig verhalten hast.
Wenn ich starke Kopfschmerzen habe, und das habe ich als Frau leider häufiger mal, wäre zumindest nicht mein erster Gedanke: hey, ich fahre gerade Auto, rufe ich mal Mama wegen meiner Kopfschmerzen an. Dann muss ich mich voll darauf konzentrieren, im Straßenverkehr alles richtig zu machen. Junge, Junge, was ich auf meiner Arbeit schon alles an Argumenten gelesen habe, weshalb Leute beispielsweise zu schnell gefahren sind. Natürlich will ich dir keine Lüge unterstellen, es kann sich ja wirklich so zugetragen haben, aber in dieser Situation wäre es dann wohl auch nicht das richtige Handeln gewesen. Man hätte ja auch kurz zur Seite fahren können, wenn der Kopf so schlimm weh tut. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer (der anderen und natürlich deine!) sollte immer oberste Priorität haben.

Keine Chance ! Du hast das Handy nicht in die Hand zu nehmen.

Was genau meinst Du denn, was der Polizist evtl. nicht darf?
Falls die Aussage mit dem 'ich war alleine - er war alleine' auf diesen Mythos 'Aussage gegen Aussage' = Freispruch abzielt: Das ist - wie gesagt - ein Mythos.
Erstens darf ein Beschuldigter lügen, ein Zeuge aber nicht, was die Aussage eines Zeugen schon mal glaubwürdiger macht - und in einem Fall wie diesem hier hat der Zeuge doch überhaupt keinen Grund, zu lügen.
Deine Geschichte ist zudem auch keine Entschuldigung. Während der Fahrt hat das Handy in Deiner Hand nichts zu suchen. Du hättest problemlos anhalten und DANN telefonieren oder die Freisprechanlage freischalten können. Wer mit Kopfschmerzen fahren kann, kann auch mit Kopfschmerzen anhalten.