Rechtliche Sachlage? Hilfe!?
Folgende Sachlage:
auf Grund der eisigen Temperaturen von teilweise bis zu minus 12 Grad in der Nacht, haben wir unsere Waschmaschine vom Wasseranschluss im Keller getrennt und in die Wohnung befördert.
3 Tage später stand der gesamte Keller unter Wasser. Vermieter sauer und schiebt uns die Schuld in die Schuhe. Allerdings ist es so, dass der Hahn von uns ordnungsgemäß zugedreht war und wir hierfür 2 Zeugen haben.
der Vermieter hat normalerweise sorge zu tragen, das Wasser in den Rohren nicht erst gefriert und für entsprechende Isolierung und Dämmung zu sorgen.
nun drängt er verstärkt und sehr beleidigend darauf, die leichten Schäden der dort gelagerten Sachen, über unsere Haftpflicht zu regeln. Wir allerdings sehen uns nicht in der Schuld?!
was nun?
über Hilfe sind wir dankbar.
2 Antworten
Den Schaden könnt Ihr Eurer Privathaftpflichtversicherung gerne melden - die wird Euch sehr wahrscheinlich ehedem an die Wohngebäudeversicherung des Vermieters verweisen.
Ich schätze mal das geht in Richtung .... bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser .....
https://kanzlei-gerold-stoll.de/bestimmungswidrig-austretendes-leitungswasser
Seit wann gefriert es im Keller? Der Keller hält ziemlich konstant seine Temperatur. in froh, nicht Euer Vermieter zu sein