Rechte als Untermieter?

2 Antworten

Du hast als Untermieter ggü. dem Hauptmieter die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder Mieter ggü. seinem Vermieter auch. Wenn im Mietvertrag (den es ja wohl hoffentlich gibt) WiFi zugesichert wurde, kannst du das auch einfordern und ggf. die Miete mindern.

Die Geräte sind und bleiben in deinem Eigentum, du kannst darüber frei bestimmen und verfügen, sie verkaufen, verschenken oder bei Auszug mitnehmen.

Für den kaputten Spiegel ist die Person haftbar, die ihn zerstört hat und hoffentlich haftpflichtversichert ist, das hat aber mit dem Mietverhältnis nichts zu tun.

Den Mietvertrag besitze ich selbstverständlich. Wie sieht es wiederum aus mit den Stromkosten? Da ich arbeite & studiere bin ich aufs wlan angewiesen. Dadurch, dass es dies in der WG nicht gab, anfangs auch nicht die Geräte wie Kühlschrank etc. konnte ich dort nicht wohnen. Kann ich hierfür auch eine Mietminderung anfordern ? Danke im Voraus :)

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@annas97

Das hängt doch davon ab, was im Mietvertrag zugesichert wurde. Wenn da drin steht, dass die Wohnung mit WLAN und Kühlschrank ausgestattet ist, hast du Anspruch auf WLAN und Kühlschrank, sonst nicht. Und die Mietminderung muss angemessen sein. Ich würde mal maximal 5% für angemessen halten. Denn man kann in einer Wohnung auch ohne Kühlschrank und WLAN leben, nur eben nicht so komfortabel. Es ist immer noch eine Wohnung und kein Büro.

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Abgesprochen wurde, dass wir uns zusammen um alles kümmern (mündlich).

Das nenne ich mal eine wirklich detailgenaue Absprache. Da bleiben keine Fragen offen. 😂

Zahlst du eine Pauschalmiete, also WLAN und Strom sind bereits in der Miete enthalten, ohne dass es darueber eine Abrechnung gibt? Dann koennte moeglicherweise eine anteilige Kuerzung wegen des fehlenden WLANs moeglich sein. Um wieviel geht es denn da? 10 bis 15 Euro/Monat?

Du muesstest natuerlich nachweisen, dass sich deine Vermieterin tatsaechlich dazu verpflichtet hat, von Anfang an WLAN zur Verfuegung zu stellen. Das hat sie aber anscheinend gar nicht getan ("Wir kuemmern uns um alles gemeinsam").

Beim Strom sehe ich da allerdings gar keine Chance. Der war ja da und haette von dir auch genutzt werden koennen.

Wenn aber keine Pauschalmiete vereinbart wurde, sondern eine Nebenkostenvorauszahlung bei jaehrlicher Abrechnung, sehe ich auch beim WLAN keine Moeglichkeit. Es sind ja bislang gar keine Kosten dafuer entstanden und das wird sich dann entsprechend in der Jahresabrechnung niederschlagen.

Beim Strom sowieso nicht. Da werden dann ja auch nur die Kosten berechnet, die nachweislich entstanden sind. Wenn kaum Verbraucher vorhanden waren, wird das auch entsprechend wenig sein.

Ich befuerchte allerdings, dass ihr da gar nichts konkret abgesprochen habt. Jedenfalls nichts wirklich Greifbares und schon gar nichts Nachweisbares, moeglicherweise aber etwas voellig Schwammiges, wie "Wir kuemmern uns um alles gemeinsam".

Dass du das angemietete Zimmer nicht genutzt hast, ist einzig und allein dein Problem. Du haettest es nutzen koennen.