Habe ich ein Recht auf eine Rechnung, auch wenn ich Ratenzahlungen vereinbart habe?

4 Antworten

Hallo,

darf ich fragen, wozu du die Rechnung benötigtst ?Als Nachweis für steuerliche Belange hättest du notfalls den Ausbildungsvertrag sowie Einzahlungsbelege  ? 

Nebenbei, eine Beleg über die entrichteten monatl. Raten auszustellen, kann doch wohl ansonsten auch kein Problem darstellen.

Ich kann mir das an sich nur mit einem Kommunikationsproblem erklären: Möglicherweise hat man geglaubt, Du willst für jede Rate eine Rechnung und wollte Dir nur eine Gesamtrechnung ausstellen und die vielleicht erst nach vollständiger Zahlung. Auch das würde zwar den Lauf der Dinge auf den Kopf stellen -denn man zahlt ja erst wenn man eine Rechnung vorliegen hat- wäre aber zumindest eine noch nachvollziehbare Aktion.

Das ist ja hanebüchener Unsinn, den die Dir da erzählen.

Frage einfach mal schriftlich nach, auf welcher Rechtsgrundlage diese Auffassung beruht. Und ob diese Auffassung auch vom Amtsgericht Koblenz und der zuständigen Steuerbehörde geteilt wird? Und setze ihnen eine Frist zur Zusendung der Rechnung.


Ich bin jetzt einmal davon ausgegangen, dass sich der Rechtsträger in Deutschland und nicht in der Schweiz befindet.

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Die Zahlungsbedingungen Raten- oder Einmalzahlung sind egal. Auch dieser gewerbliche Dienstleister (...  GmbH) muss eine Rechnung für erbrachte Leistungen stellen.

Erkundige Dich einfach in der Zentrale in Koblenz oder einer Zweigstelle:

http://www.paracelsus.de/kontakte/kontakte.asp