Rechnungskorrektur mit nachträglich erhobener Umsatzsteuer?
Hallo zusammen,
Fehler sind menschlich und passieren, leider mag das Finanzamt so etwas gar nicht. Im Nachhinein betrachtet, ich auch nicht...
Ich bin aufgrund einer Unachtsamkeit (Tatsache, dass Umsatz im Vorjahr >17.500€ war nicht beachtet) weiter als Kleinunternehmer aktiv gewesen und muss nun diese Problematik klären.
Wenn ich richtig informiert bin, gäbe es folgende Optionen:
- Ich erstelle für alle gestellten Rechnungen eine Rechnungskorrektur mit ausgewiesener Umsatzsteuer, Gesamtbetrag (brutto) bleibt wie bezahlt und die Kunden korrigieren in ihrer Buchhaltung. Umsatzsteuer zahle ich also komplett.
- Ich hoffe auf Verständnis bei den Kunden, erstelle eine Rechnungskorrektur mit zusätzlicher, ausgewiesener Umsatzsteuer, Gesamtbetrag (netto) bleibt wie bezahlt, neuer Gesamtbetrag (brutto) inkl. der noch ausstehenden Umsatzsteuer und hoffe, dass die Kunden dies akzeptieren (die zu 95% umsatzsteuerpflichtig sind, ergo diese zusätzlichen Ausgaben als Vorsteuerabzug geltend machen können und lediglich etwas mehr Aufwand haben).
Habe ich etwas übersehen oder gibt es noch etwas zu beachten? Wie sollte ich am sinnvollsten vorgehen? Option Nr. 1 wäre die entspannteste für die Kunden, Option Nr. 2 die für mich wirtschaftlichere Variante.
Dank & Gruß
2 Antworten

Es kommt auf die Vertragsgestaltung an.
Preisgestaltungen mit Privatkunden sind immer Bruttopreise. Wenn wir vereinbart haben, dass du mir eine Ware für 100 verkaufst, zahle ich 100 und nicht, weil du nicht im Dezember deine Umsätze zusammenzählen konntest, 119.
Im Verkehr mit vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern verhandelt man zumeist über Nettopreise. Dort könntest du bei einer Rechnungsänderung Glück haben.
Zu deiner Nummer 1:
Das kannst du noch entspannter machen, indem du die Rechnungen lässt wie sie sind. Die Umsatzsteuer entsteht ja trotzdem und dem Privatkunden kann es egal sein, ob sie mit auf der Rechnung steht.

Aber sollte bei 1. nicht trotzdem die Umsatzsteuer aufgeführt sein?
Die Privatkunden (sind glücklicherweise nicht sehr viele) werde ich auf jeden Fall in Ruhe lassen ;-)

Um welches Jahr geht es denn? Wenn es um 2020 geht, dann liegt die Grenze der Umsätze für das Vorjahr 2019 bei 22.000,-€. Vielleicht wusstest Du das nicht und lagst dann doch darunter?

Leider nein, geht um 2018, seit 2019 wird USt. ordentlich berücksichtigt...