Rechnungen aus dem EU Ausland bei Umsatzsteuervoranmeldung?
Hallo,
wir haben Waren bei einem Händler aus Polen bestellt und dabei unsere gültige Ust-IdNr. angegeben. Der Verkäufer berechnet auf der Rechnung 23% Ust.
Die Rechnung ist komplett auf polnisch und auch in Zloty.
- Nach welchem Kurs sollen wir die Rechnung umrechnen?
- Wo sollen wir bei der UstVA die Vorsteuer angeben?
2 Antworten
Aus Sicht des polnischen Unternehmers liegt hier eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, die in Polen umsatzsteuerfrei ist und von euch als innergemeinschaftlicher Erwerb hier in Deutschland anzumelden ist.
Der polnische Händler stellt euch daher eine Netto-Rechnung ohne Ausweis von polnischer Umsatzsteuer.
Ihr zahlt also in Deutschland Umsatzsteuer auf den Erwerb und habt in gleicher Höhe Vorsteuerabzug - so gesehen ein Nullsummenspiel.
Weil ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Sinne des § 1a UStG vorliegt
Daher auch mein Tipp ihr sollt euch einen Steuerberater suchen. Es mangelt euch an grundlegenden Kenntnissen im Umsatzsteuerrecht, insbesondere im internationalen Wirtschaftsverkehr. Die Kenntnisse sind aber wichtig. Hier im Forum könnt ihr ein paar Tipps und Meinungen erhalten. Diese ersetzen aber keine professionelle Beratung.
Ich hatte schon mit vielen Unternehmern zu tun, die das alles selbst hinkriegen wollten und sich den Steuerberater sparen wollten. Die Sache ist dann am Ende mit einem Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung ausgegangen.
Ja ich denke, dass das wirklich die bessere Alternative wäre. Wir sind aber ein Einzelunternehmen und nur dieses Jahr Umsatzsteuerpflichtig ab nächstes Jahr sind wir wieder unter der Grenze.
Dann müsst ihr nächstes Jahr besonders mit der Angabe einer USt-ID aufpassen.
Erwirbt ein Kleinunternehmer ohne Angabe einer USt-ID etwas im EU-Gemeinschaftsgebiet, liegt kein innergemeinschaftlicher Erwerb vor und der ausländische Händler meldet den Umsatz in seinem Staat zu den dortigen Steuersätzen an.
Erfolgt der Erwerb unter Angabe einer USt-ID, verzichtet der Abnehmer insoweit auf die Kleinunternehmerregelung und optiert zur Anwendung der Regelungen über den innergemeinschaftlichen Erwerb. Dadurch meldet der ausländische Unternehmer nur die aus seiner Sicht innergemeinschaftliche Lieferung an und der Umsatz ist vom Abnehmer in seinem Land anzumelden und zu versteuern. Vorsteuer erhält er aber trotzdem nicht, weil für die übrigen Umsätze ja weiterhin die Kleinunternehmerregelung gilt.
Das war jetzt sehr laienhaft, untechnisch und bildlich ausgedrückt, damit es „einfacher zu verstehen“ ist.
Wo sollen wir bei der UstVA die Vorsteuer angeben?
NIRGENDS! Ausländische Vorsteuer ist nur in sehr wenigen Fällen erstattbar, WENN dann nur über das BZST
Okay, also ist es nicht gut, wenn man Bestellungen im Ausland tätigt. Denn die Umsatzsteuer fällt für den Käufer ja trotzdem an.
Eigentlich müsste Dir der Händler aus Polen eine andere Rechnung ausstellen sobald Du ihm Deine UST ID gibst. Dann stellt dieser die Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Vermerk steuerfreie Lieferung.
Du selbst buchst das dann als innergemeinschaftlicher Erwerb. Dabei wird dann die Umsatzsteuer und gleichzeitig auch die Vorsteuer ausgewiesen.
Hallo, danke für die sehr aufschlussreiche Antwort. Eine Aussage ist uns trotzdem nicht ganz schlüssig. Warum zahlen wir in Deutschland Umsatzsteuer auf den Erwerb auf der neuen Rechnung wird doch keine Steuer ausgewiesen. Wir haben ja somit auch keine Vorsteuer. Also mindert diese Rechnung nicht die Umsatzsteuer richtig?