Rechnungen an verbundene Unternehmen und USt

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bilden die Unternehmen denn überhaupt eine umsatzsteuerliche Organschaft?

Eine solche entsteht, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Der OT wäre hier die Mutter-GmbH.

Normalerweise weiß man sowas, weil das Finanzamt einem dies mitteilt.

Bei einer Organschaft existiert aus umsatzsteuerlicher Sicht nur ein (!) Unternehmer. UNd ein Unternehmer kann sich nicht selbst eine Rechnung stellen. Aus diesem Grund ist keine Umsatzsteuer auszuweisen.

Tut man es doch, schadet es auch nichts, denn das ist kein 14c-Fall. Denn wie schon gesagt, ein Unternehmer kann sich selber keine Rechnung schreiben - aus diesem Grunde ist es unmöglich, falsche Angaben auf einem Abrechnungspapier zu machen.

Aber schön aufpassen: Das ist alles rein umsatzsteuerliche Sicht.

umsatzsteuerliche Organschaft?

ahhh! Das ist das Codewort. Danke. Jetzt macht es Klick.

Ja, bei den Unternehmen besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft.

DH!!!!

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@EnnoBecker

Fragen keine mehr. Aber ich muss noch ein hA vergeben.

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Damit EnnoBecker für die gute Antwort auch den Stern der "hilfreichsten Antwort" bekommen kann nun eine kurze Antwort:

Das Zauberwort heißt "umsatzsteuerliche Organschaft."