Rechnung statt Kaufvertrag?

2 Antworten

Zu jedem Autokauf gehört ein Kaufvertrag .

Dort wird auch vermerkt , dass Dein Gebrauchter verrechnet wird

Das mit dem im Kundenauftrag ist ein Trick , somit entfällt jeglicher Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung durch den Händler

Kaufst Du einen Gebrauchtwagen, muss der Händler zwei Jahre lang für Mängel haften (gesetzliche Gewährleistung). Er darf die Haftung auf ein Jahr beschränken. Die Gewährleistung gilt nur für Mängel, die schon bei der Übergabe vorlagen. Private Verkäufer dürfen die Haftung vertraglich ausschließen.

Bild zum Beitrag https://www.finanztip.de › kaufrecht

Gebrauchtwagenkauf - Mängelhaftung und Gewährleistung - Finanztip
 - (rechnung, Kaufvertrag, Autokauf)

Der kaufvertrag besteht wie geschrieben nur mündlich.

Und gewährleistung "möchte" er eben nicht geben, das merkte man bei allen nachfragen, hat sich immer rausgewunden eine antwort zu geben. Ich denke das ist eine Masche?

Auch der Verkauf im Kundenauftrag ist eine Lüge (durch Zufall kenne ich den vorherigen Halter des pkw, was ich natürlich erst gesehen habe nachdem ich gezahlt und die papiere bekommen habe)

Im Fall eines gewährleistungsfalles, welche Chancen oder rechte habe ich nur mit Rechnung? Beim händler einen Vertrag zu bekommen war bisher nicht möglich. Den hatte er bei allen Terminen "vergessen". Wird er wohl auch beim Autotausch nicht nachholen.

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@Egal90

Suche Dir juristischen Rat wie Du jetzt vorgehst

Eine Möglichkeit wäre

a. Über eine bereits bestehende Verkehrsrechtschutz Versicherung

b.Bist Du ADAC Mitglied , auch da gibt es juristische Beratung

  1. Hattest Du Zeugen beim Autokauf ? Gespräch
  2. Jegliche Kommunikation jetzt nur per WhatsApp oder Email !! schreibe Dein Anliegen , wenn er antwortet , hast Du ihn.
  3. Hast Du seine Bewertungen gelesen bei Google vorher ?
  4. Hast Du das Auto vorher online auf der großen Plattform online gesehen wie Mo+++le.de oder Autosc+++, dann drucke Dir alles aus als Beweid , auch das kannst Du reklamieren und melden
  5. Zunächst mal hast Du bezahlt , o h n e die Ware ^ das Auto erhalten zu haben Zug um Zug bis jetzt . Erster großer Fehler. Nur der Kaufvertrag ist der tatsächliche Eigentümernachweis. Nicht wie angenommen Fahrzeugpapiere Teil 1 und 2 .Ich würde jetzt so vorgehen , zunächst das Auto zu erhalten , deinen Wagen unter Zeugen zu übergeben und dann den Kauf anzufechtender mit Fristsetzung per Einschreiben und Androhung auf Rückabwicklung des Kaufes wegen arglistiger Täuschung , da Du den Vorbesitzer kennst und der Wagen laut Vorbesitzer nicht im Kundenauftrag verkauft wurde und Du auf einen Kaufvertrag mit gesetzlicher Gewährleistung bestehst.

Alles schriftlich und per Einschreiben mit Frist. Hast Du nicht die oben genannte Möglichkeit , dich juristisch beraten zu lassen , investier 10€ bei frag einen Anwalt oder frage bei Juraforum

Ich bin momentan gut in der Angelegenheit informiert gerade , da ich auch einen Fall hatte und einen Wagen gekauft habe beim Händler und meinen alten in Zahlung gegeben habe.

Ich habe mich juristisch erkundigt wie oben beschrieben beim ADAC , wie in solchen Fällen vorzugehen ist.

Die Restzahlung immer erst bei Übergabe unter Zeugen und Erhalt aller Papiere und aller Schlüssel ( Anzahl vermerkt ) Kilometerstand notiert und Erhalt des Wagens und Übergabe des abgemeldeten alten Wagens.

Ich zahle grundsätzlich erst Zug um Zug gegen Erhalt der Ware , hier das Auto

Dieses geht per online Banking im Beisein des Händlers in seinem Büro gegen Aushändigung aller Unterlagen und Wagen und Abgabe alter Wagen

Es ist möglich , sein Tageslimit für Onlinebanking für einen Autokauf zu erhöhen

Oder Barzahlung unter Zeugen gegen Aushändigung der Unterlagen und Wagen und Abgabe alter Wagen.

Jetzt kannst Du nur hoffen , das alles glattgeht, erhalte erstmal das Auto , gebe das alte ab und fahr vom Hof

Dann handelst Du wie oben beschrieben

Hättest Du noch nicht bezahlt, hättest Du mehr Möglichkeiten

Ähnliche Fälle stehen auch in der Motortalk Community , Google mal Autokauf gebraucht und Händler , als Tip für Dich

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Hast du vom Händler deinen Gebrauchtwagen bekommen , zu dem Preis der vereinbart war . Dann stimmt doch alles .

Woher ich das weiß:Recherche

Und mein Auto will er jetzt nicht mehr in Zahlung nehmen? ;) das ist nirgends in der rechnung erwähnt, wäre ein super Deal.

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