Rechnung in die USA, Anforderungen aus deutscher Sicht?
Welche Anforderungen muss eine Ausgangsrechnung in die USA erfüllen, die des deutschen oder die des amerikanischen Rechts?
In den USA ist z. B. die Steuernummer des Kunden(-unternehmens) keine Pflichtangabe, in Deutschland schon.
Welches Recht gilt es hier zu beachten?
Interessant wäre besonders folgendes: Würde das deutsche Finanzamt meine Ausgangsrechnung an einen US-Einzelunternehmen auch ohne dessen Steuernummer akzeptieren?
Viele Einzelunternehmer in den USA haben nämlich gar keine Steuernummer ("EIN"), sondern nur ihre Sozialversicherungsnummer, da eine Steuernummer nur beantragt werden muss, wenn man Mitarbeiter beschäftigt.
(Meine eigenen Steuernummern werden natürlich auf der Rechnung stehen)
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1 Antwort

Die Rechnung muss nach den Regeln des Landes ausgestellt werden, in dem du auch die Steuer abführst. Seit wann muss denn auf deutschen Rechnungen auch die Steuernummer des Käufers stehen? Das bitte ich mir zu belegen, denn das habe ich noch nie gehört!

Du hast Recht! Ich habe gerade echt keine Ahnung, wie ich darauf gekommen bin, dass die Steuernummer des Käufers auf der Rechnung sein muss. Das war aus irgendeinem Grund fest in meinem Kopf verankert. Danke für die Antwort und den Hinweis, damit hat sich meine Frage natürlich erledigt!

Das ist prinzipiell richtig, wenn in der EU das reverse-charge-Verfahren angewandt wird und es sich um zwei Regelunternehmen handelt. Dann muss aber auch der Hinweis: reverse-charge auf der Rechnung stehen. Bei Kleinunternehmen entfällt das. Auf den Rechnungen, die in unserem Betrieb ins Ausland gestellt wurden, hat nie die USt-ID des Käufers gestanden.

Auf dieser Internetseite ist aber speziell die Rede von Drittländern im Sinne von Nicht-EU, also z.B. USA oder Schweiz.
Das sieht man an diesem Satz: "Innerhalb der EU gibt es mit dem Reverse-Charge-Verfahren (dazu später mehr) ebenfalls eine verständliche Möglichkeit, den Mehrwert einer Leistung zu besteuern. Befinden sich einige Kunden jedoch im Drittland, sieht die steuerliche Situation etwas komplizierter aus. Hier gilt folgende Regelung:"
Und dann weiter unten wird "2. Steuernummer (nicht Ust-ID !) des drittländischen Unternehmens" als Anforderung an die Rechnung aufgelistet.
Hat dein Betrieb Rechnungen an das Nicht-EU-Ausland gestellt?
Wenn es da ohne Steuernummer des Kunden keine Probleme gab, dann muss die wohl wie du sagst auch nicht auf die Rechnung.

Wir haben Produkte in die USA geliefert. Ich habe mir gerade eine Rechnung nochmal aufgerufen. Da steht nur unsere Steuernummer drauf, aber nicht die des Kunden. Der Kunde ist ein Großunternehmen in Orlando. Es steht nur die Adresse des Kunden drauf und alle anderen Angaben sind die, die wir zu liefern haben, z. B. unsere Steuernummer, Zolltarifnummern, unsere EORI-Nummer, certificate of origin, etc. Hoffe, das hilft dir weiter.
@MonavdH jetzt habe ich doch noch eine Quelle gefunden, wo tatsächlich steht, dass auch die "Steuernummer des drittländischen Unternehmens" auf die Rechnung muss:
https://www.rechnung.de/ratgeber/rechnung-erstellen/rechnungsstellung-drittlaender/
unter "Anforderungen an die Rechnungsstellung in ein Drittland".
Ist das falsch?