Ratenzahlung vereinbart - trotzdem noch einmal Zinsen????

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast eine Ratenzahlung vereinbart, schriftlich oder mündlich? Hast du Unterlagen vorliegen? Der Anwalt hat wahrscheinlich nach BGB § 246 Gesetzlicher Zinssatz gehandelt, also 4% pro Jahr. Ist somit alles richtig, außer du hättest ein anderslautendes Schriftstück vorliegen.

Vereinbart war das du bezahlst !!! Den Rechnungsbetrag sofort.
Alles andere ist eine freundlichkeit des Anwalts. Sei froh das er nicht noch ein gerichtliche Mahnverfahren anfängt und seine Kosten draufhaut. Übrigens hast du die Zinsen bereits bezahlt, denn die Raten werden immer erst auf die Kosten angerechnet.

Ratenzahlung ohne Zinsen - so was gewährt doch höchstens ein Möbelhaus, aber doch kein RA. Der hat Dir sicher einen Zinssatz bei seiner Zustimmung zur Ratenzahlung genannt.

Nein, genau das hat er nicht - sonst hätte ich nicht gefragt.

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